Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus: Ergebnis Reihentestung / Neue Regelungen in Schlachthöfen, Zerlegebetrieben und fleischverarbeitenden Betrieben

Aktuell gibt es in Rheinland-Pfalz insgesamt 7.108 bestätigte SARS-CoV-2 Fälle, 236 Todesfälle und 6.670 genesene Fälle. 202 Menschen im Land sind aktuell mit dem Coronavirus infiziert.

Landkreis Bisher bekannt Todesfälle Genesen Gemeldete letzte 7 Tage pro 100.000
Ahrweiler 207 1 194 2
Altenkirchen 178 11 161 5
Alzey-Worms 271 11 259 0
Bad Dürkheim 329 12 317 0
Bad Kreuznach 203 7 194 1
Bernkastel-Wittlich 181 2 166 4
Birkenfeld 91 2 88 1
Bitburg-Prüm 199 5 179 0
Cochem-Zell 138 1 134 2
Donnersbergkreis 138 6 131 1
Germersheim 188 5 142 1
Kaiserslautern 108 1 104 0
Kusel 96 1 90 0
Mainz-Bingen 435 25 408 1
Mayen-Koblenz 350 14 335 0
Neuwied 216 4 211 1
Rhein-Hunsrück 166 6 160 0
Rhein-Lahn-Kreis 159 6 153 0
Rhein-Pfalz-Kreis 270 5 251 1
Südliche Weinstr. 155 3 151 0
Südwestpfalz 108 3 103 2
Trier-Saarburg 207 9 191 2
Vulkaneifel 123 5 114 0
Westerwaldkreis 383 22 345 1
Stadt        
Frankenthal 47 2 45 0
Kaiserslautern 195 6 181 3
Koblenz 265 18 247 0
Landau i.d.Pfalz 57 2 54 2
Ludwigshafen 341 2 325 4
Mainz 682 27 649 1
Neustadt Weinst. 109 2 102 6
Pirmasens 31 0 31 0
Speyer 108 1 96 6
Trier 106 1 103 2
Worms 224 7 217 0
Zweibrücken 44 1 39 0

Stand: 10.00 Uhr

Die oben genannten Zahlen entsprechen den in der Meldesoftware des Robert Koch-Instituts übermittelten laborbestätigten Fällen einer COVID-19 Erkrankung mit Meldeadresse in Rheinland-Pfalz. Diese werden von den Gesundheitsämtern über die Landesmeldestelle beim Landesuntersuchungsamt an das Robert Koch-Institut übermittelt. Diese Zahlen können vereinzelt von den durch die Kreisverwaltungen kommunizierten Zahlen abweichen.

Die Summe der in Rheinland-Pfalz bereits von COVID-19 Genesenen wird anhand eines Bewertungsalgorithmus ermittelt. Diese Angaben können von den Zahlen des Robert Koch-Instituts abweichen. Als Gemeldete gelten alle Menschen mit COVID-19 Erkrankung mit Meldedatum der letzten 7 Tage, pro 100.000 Einwohner.

Ergebnis Reihentestung in Schlacht- und fleischverarbeitenden Betrieben

Nachdem in der vergangenen Woche bereits die Reihentestung in zwei großen und zwei kleineren Schlacht- und fleischverarbeitenden Betrieben durchgeführt wurden, liegen die Ergebnisse aus zwei weiteren Betrieben vor. Hier waren alle entnommenen Proben negativ.

Insgesamt wurden rund 1.850 Testungen in sechs Landkreisen bei insgesamt sieben Betrieben durchgeführt. Zwei Testungen waren positiv. Hierbei konnte eine weitere Ausbreitung des Virus bisher ausgeschlossen werden und die entsprechenden Quarantänemaßnahmen wurden durchgeführt. Die Reihentestung in Schlacht- und fleischverarbeitenden Betrieben als erster Schritt bei der Bekämpfung der Ausbreitung des Virus ist damit abgeschlossen.

Neue Regelungen in Schlachthöfen, Zerlegebetrieben und fleischverarbeitenden Betrieben

Durch eine Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus in Schlachthöfen, Zerlegebetrieben und fleischverarbeitenden Betrieben vermindert das Land Rheinland-Pfalz das Risiko einer möglichen Ausbreitung des Virus in einem zweiten Schritt. Zukünftig ist vorgesehen, dass neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Schlacht- und fleischverarbeitenden Betrieben erst nach Einholung eines ärztlichen Zeugnisses die Beschäftigung in der Produktion beginnen können. Es dürfen keine Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus vorhanden sein und die erforderliche Testung darf höchstens 48 Stunden vor beabsichtigter Aufnahme der Beschäftigung vorgenommen worden sein. Dies gilt für alle Beschäftigten einschließlich Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer oder Beschäftigte eines Werksunternehmens. Die Verordnung sieht vor, dass der Betrieb die Beschäftigten darüber zu informieren hat.

Bei einer Ein- und Rückreise aus einem Risikogebiet besteht nach der 10. Corona-Bekämpfungsverordnung eine Quarantänepflicht für Beschäftigte. Sie dürfen nicht im Betrieb tätig werden. Der Betrieb muss darüber hinaus überprüfen und dokumentieren, ob sich Beschäftigte, die mindestens fünf aufeinanderfolgende Tage nicht im Betrieb anwesend waren, in dieser Zeit in einem Risikogebiet aufgehalten haben.

Die Verordnung tritt am 10. Juli in Kraft und ist bis zum 31. August gültig.

Einen Überblick über alle Maßnahmen der Landesregierung bietet die Internetseite www.corona.rlp.de.

 

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