Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus: Hinweis zu Schutzvisieren und Aktualisierung der Corona-Bekämpfungsverordnung

Aktuell gibt es in Rheinland-Pfalz insgesamt 6.752 bestätigte SARS-CoV-2 Fälle, 230 Todesfälle und 6.304 genesene Fälle. 218 Menschen im Land sind aktuell mit dem Coronavirus infiziert.

Landkreis Bisher bekannt Todesfälle Genesen Gemeldete letzte 7 Tage pro 100.000
Ahrweiler 189 1 177 2
Altenkirchen 165 11 152 0
Alzey-Worms 266 11 251 1
Bad Dürkheim 326 12 312 2
Bad Kreuznach 198 7 188 1
Bernkastel-Wittlich 164 2 152 5
Birkenfeld 90 2 84 1
Bitburg-Prüm 184 4 180 0
Cochem-Zell 131 1 127 3
Donnersbergkreis 136 6 127 1
Germersheim 145 5 140 0
Kaiserslautern 102 0 101 0
Kusel 91 1 90 0
Mainz-Bingen 428 25 392 1
Mayen-Koblenz 341 14 326 0
Neuwied 214 4 207 2
Rhein-Hunsrück 166 6 155 5
Rhein-Lahn-Kreis 159 6 152 1
Rhein-Pfalz-Kreis 239 5 226 2
Südliche Weinstr. 151 3 147 0
Südwestpfalz 106 3 103 0
Trier-Saarburg 195 8 187 0
Vulkaneifel 118 5 113 0
Westerwaldkreis 361 21 333 2
Stadt        
Frankenthal 44 2 41 0
Kaiserslautern 175 5 140 8
Koblenz 263 18 245 0
Landau i.d.Pfalz 56 2 54 0
Ludwigshafen 320 2 304 4
Mainz 649 26 551 12
Neustadt Weinst. 104 2 101 2
Pirmasens 31 0 31 0
Speyer 87 1 84 2
Trier 102 1 101 0
Worms 220 7 196 4
Zweibrücken 36 1 34 0

 

Stand: 9.30 Uhr

Die oben genannten Zahlen entsprechen den in der Meldesoftware des Robert Koch-Instituts übermittelten laborbestätigten Fällen einer COVID-19 Erkrankung mit Meldeadresse in Rheinland-Pfalz. Diese werden von den Gesundheitsämtern über die Landesmeldestelle beim Landesuntersuchungsamt an das Robert Koch-Institut übermittelt.

Die Summe der in Rheinland-Pfalz bereits von COVID-19 Genesenen wird anhand eines Bewertungsalgorithmus ermittelt. Diese Angaben können von den Zahlen des Robert Koch-Instituts abweichen. Als Gemeldete gelten alle Menschen mit COVID-19 Erkrankung mit Meldedatum der letzten 7 Tage, pro 100.000 Einwohner.

Hinweis zu Schutz­visieren und Aktualisierung der Corona-Bekämpfungs­ver­ordnung

Soweit die Corona-Bekämpfungsverordnung die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung vorsieht, sind sogenannte Alltags­masken zu tragen. Dies gilt nicht, wenn ein Ausnahmetatbestand vorliegt, beispielsweise wenn das Tragen einer Maske wegen einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder unzumutbar ist. Ein Schutzvisier ist kein gleichwertiger Ersatz für eine Mund-Nasen-Bedeckung.

Gestern Abend hat die Landesregierung die 9. Corona-Bekämpfungsverordnung verkündet, die weitere bereits angekündigte Lockerungen vorsieht und am 10. Juni in Kraft tritt. Mit der Verordnung wurden auch Hygienekonzepte für vielzählige Bereiche online gestellt.

 

Einen Überblick über alle Maßnahmen der Landesregierung bietet die Internetseite www.corona.rlp.de.

 

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