Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus: Keine Maskenpflicht bei Geburten

Aktuell gibt es in Rheinland-Pfalz insgesamt 7.028 bestätigte SARS-CoV-2 Fälle, 235 Todesfälle und 6.613 genesene Fälle. 180 Menschen im Land sind aktuell mit dem Coronavirus infiziert.

Landkreis Bisher bekannt Todesfälle Genesen Gemeldete letzte 7 Tage pro 100.000
Ahrweiler 201 1 193 5
Altenkirchen 172 11 154 0
Alzey-Worms 271 11 258 0
Bad Dürkheim 329 12 316 0
Bad Kreuznach 202 7 191 0
Bernkastel-Wittlich 177 2 165 4
Birkenfeld 90 2 88 0
Bitburg-Prüm 199 5 179 2
Cochem-Zell 137 1 133 0
Donnersbergkreis 137 6 131 0
Germersheim 170 5 141 18
Kaiserslautern 108 1 104 3
Kusel 96 1 90 7
Mainz-Bingen 433 25 406 0
Mayen-Koblenz 349 14 327 0
Neuwied 215 4 211 0
Rhein-Hunsrück 166 6 160 0
Rhein-Lahn-Kreis 159 6 153 0
Rhein-Pfalz-Kreis 266 5 244 6
Südliche Weinstr. 155 3 149 1
Südwestpfalz 106 3 103 0
Trier-Saarburg 203 9 190 1
Vulkaneifel 123 5 113 5
Westerwaldkreis 380 22 342 5
Stadt        
Frankenthal 47 2 42 0
Kaiserslautern 192 6 180 4
Koblenz 265 18 246 0
Landau i.d.Pfalz 56 2 54 0
Ludwigshafen 334 2 324 4
Mainz 681 26 648 2
Neustadt Weinst. 106 2 102 2
Pirmasens 31 0 31 0
Speyer 101 1 93 8
Trier 103 1 102 0
Worms 224 7 214 0
Zweibrücken 44 1 36 0

Stand: 10:30 Uhr

Die oben genannten Zahlen entsprechen den in der Meldesoftware des Robert Koch-Instituts übermittelten laborbestätigten Fällen einer COVID-19 Erkrankung mit Meldeadresse in Rheinland-Pfalz. Diese werden von den Gesundheitsämtern über die Landesmeldestelle beim Landesuntersuchungsamt an das Robert Koch-Institut übermittelt. Diese Zahlen können vereinzelt von den durch die Kreisverwaltungen kommunizierten Zahlen – wie aktuell im Kreis Germersheim – abweichen.

Die Summe der in Rheinland-Pfalz bereits von COVID-19 Genesenen wird anhand eines Bewertungsalgorithmus ermittelt. Diese Angaben können von den Zahlen des Robert Koch-Instituts abweichen. Als Gemeldete gelten alle Menschen mit COVID-19 Erkrankung mit Meldedatum der letzten 7 Tage, pro 100.000 Einwohner.

Keine Maskenpflicht bei Geburten

Das rheinland-pfälzische Gesundheitsministerium stellt klar, dass eine Maskenpflicht für Mütter während der Geburt im Krankenhaus nicht besteht. Die geltende 10. Corona-Bekämpfungsverordnung sieht eine solche Pflicht nicht vor. Das Gesundheitsministerium wird die Krankenhäuser im Land über die Krankenhausgesellschaft Rheinland-Pfalz auf diesen Sachverhalt hinweisen.

Vor dem Hintergrund der aktuellen Äußerungen des rheinland-pfälzischen Hebammenverbandes und der Bundeselterninitiative Mother Hood hält das Gesundheits­ministerium fest, dass das Krankenhaus nach § 6 Abs. 3 der Verordnung weitreichende Schutzmaßnahmen ergreifen muss, um die werdenden Mütter und das Personal vor Infektionen zu schützen. Sowohl die werdenden Mütter, als auch die Hebammen und das weitere geburtsbegleitende Personal sind beispielsweise geschützt, wenn das Personal im Kreißsaal eine FFP2-Maske trägt.

 

Einen Überblick über alle Maßnahmen der Landesregierung bietet die Internetseite www.corona.rlp.de.

 

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