Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus: Landesregierung veröffentlicht neuen Bußgeld-katalog

Aktuell gibt es in Rheinland-Pfalz insgesamt 9.083 bestätigte SARS-CoV-2 Fälle, 243 Todesfälle und 7.801 genesene Fälle. 1.039 Menschen im Land sind aktuell mit dem Coronavirus infiziert.

Landkreis Bisher bekannt Todesfälle Genesen Gemeldete letzte 7 Tage pro 100.000
Ahrweiler 293 2 240 15
Altenkirchen 208 11 182 6
Alzey-Worms 323 11 277 5
Bad Dürkheim 350 12 327 2
Bad Kreuznach 284 7 204 13
Bernkastel-Wittlich 231 2 211 4
Birkenfeld 117 3 93 5
Bitburg-Prüm 285 5 264 4
Cochem-Zell 153 1 143 11
Donnersbergkreis 156 6 140 5
Germersheim 284 6 214 18
Kaiserslautern 169 1 132 13
Kusel 127 1 113 7
Mainz-Bingen 532 25 445 6
Mayen-Koblenz 410 16 362 6
Neuwied 301 4 259 8
Rhein-Hunsrück 203 6 175 9
Rhein-Lahn-Kreis 192 6 168 8
Rhein-Pfalz-Kreis 338 5 288 14
Südliche Weinstr. 175 4 161 1
Südwestpfalz 140 3 127 4
Trier-Saarburg 336 9 253 40
Vulkaneifel 135 5 125 3
Westerwaldkreis 477 22 423 6
Stadt        
Frankenthal 68 2 53 10
Kaiserslautern 261 6 220 18
Koblenz 324 18 281 6
Landau i.d.Pfalz 71 2 57 9
Ludwigshafen 516 2 422 25
Mainz 821 27 737 12
Neustadt Weinst. 138 2 127 2
Pirmasens 42 0 38 10
Speyer 142 1 125 6
Trier 167 1 143 5
Worms 267 8 228 8
Zweibrücken 47 1 44 3

Stand: 10.10 Uhr

Die oben genannten Zahlen entsprechen den in der Meldesoftware des Robert Koch-Instituts übermittelten laborbestätigten Fällen einer COVID-19 Erkrankung mit Meldeadresse in Rheinland-Pfalz. Diese werden von den Gesundheitsämtern über die Landesmeldestelle beim Landesuntersuchungsamt an das Robert Koch-Institut übermittelt. Diese Zahlen können vereinzelt von den durch die Kreisverwaltungen kommunizierten Zahlen abweichen.

Die Summe der in Rheinland-Pfalz bereits von COVID-19 Genesenen wird anhand eines Bewertungsalgorithmus ermittelt. Diese Angaben können von den Zahlen des Robert Koch-Instituts abweichen. Als Gemeldete gelten alle Menschen mit COVID-19 Erkrankung mit Meldedatum der letzten 7 Tage, pro 100.000 Einwohner.

Landesregierung veröffentlicht neuen Bußgeldkatalog

Alle Länder mit Ausnahme von Sachsen-Anhalt hatten sich in der Videokonferenz der Regierungschefinnen und -chefs der Länder mit Bundeskanzlerin Angela Merkel vom Donnerstag für eine einheitliche Untergrenze bei Verstößen gegen die Maskenpflicht im ÖPNV und im Einzelhandel ausgesprochen. Im Nachgang hat die Landesregierung nun einen neuen Bußgeldkatalog mit Regelsätzen veröffentlicht. Verstöße gegen die Maskenpflicht sind danach ab sofort mit einem Verwarngeld von 50 Euro belegt.

Der Bußgeldkatalog des Landes sieht bei Verstößen gegen die Quarantänepflicht, also zum Beispiel Begegnungen mit Personen aus anderen Haushalten, ein Bußgeld von 1000 Euro vor. Die Folge der Öffnung eines Clubs oder einer Diskothek, aber auch die Durchführung von Volksfesten haben ein Bußgeld von 5000 Euro zur Folge.

Für die Durchsetzung, also auch Kontrolle der Maßnahmen und die Tragepflicht eines Mund-Nasen-Schutzes beispielsweise im ÖPNV oder in Geschäften, sind die kommunalen Vollzugsdienste der Städte und Kommunen zuständig. Die Polizei leistet anlassbezogen Vollzugs- bzw. Amtshilfe oder wird im Rahmen der Eilzuständigkeit tätig.

Der neue Bußgeldkatalog ist hier einsehbar: www.corona.rlp.de/de/service/rechtsgrundlagen/

Betriebszeiten Teststationen

Drei der Teststationen des Landes haben ab heute geänderte Betriebszeiten: Die Teststationen am Restplatz Markusberg, in Bitburg sowie in Landau sind ab heute zwischen 10 und 18 Uhr in Betrieb. Am Flughafen Hahn erfolgt der Betrieb der Teststation weiterhin angepasst an den Flugplan.

 

Einen Überblick über alle Maßnahmen der Landesregierung bietet die Internetseite www.corona.rlp.de.

 

 

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