Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus: Pandemie-Handlungsempfehlungen für Einrichtungen der Pflege und der Eingliederungshilfe

Aktuell gibt es in Rheinland-Pfalz insgesamt 7.338 bestätigte SARS-CoV-2 Fälle, 238 Todesfälle und 6.828 genesene Fälle. 272 Menschen im Land sind aktuell mit dem Coronavirus infiziert.

Landkreis Bisher bekannt Todesfälle Genesen Gemeldete letzte 7 Tage pro 100.000
Ahrweiler 220 1 205 5
Altenkirchen 180 11 164 2
Alzey-Worms 272 11 261 0
Bad Dürkheim 329 12 317 0
Bad Kreuznach 204 7 195 0
Bernkastel-Wittlich 187 2 176 4
Birkenfeld 93 2 88 1
Bitburg-Prüm 228 5 194 24
Cochem-Zell 138 1 137 0
Donnersbergkreis 138 6 131 0
Germersheim 199 6 174 2
Kaiserslautern 113 1 106 5
Kusel 98 1 95 3
Mainz-Bingen 439 25 409 1
Mayen-Koblenz 357 15 334 3
Neuwied 230 4 211 3
Rhein-Hunsrück 168 6 160 1
Rhein-Lahn-Kreis 159 6 153 0
Rhein-Pfalz-Kreis 276 5 263 1
Südliche Weinstr. 155 3 152 0
Südwestpfalz 121 3 103 7
Trier-Saarburg 230 9 195 7
Vulkaneifel 124 5 118 0
Westerwaldkreis 389 22 359 3
Stadt        
Frankenthal 47 2 45 0
Kaiserslautern 223 6 186 17
Koblenz 271 18 247 1
Landau i.d.Pfalz 57 2 55 0
Ludwigshafen 349 2 335 4
Mainz 689 27 654 2
Neustadt Weinst. 112 2 105 2
Pirmasens 34 0 31 7
Speyer 114 1 106 6
Trier 123 1 104 5
Worms 228 7 217 1
Zweibrücken 44 1 43 0

Stand: 11.30 Uhr

Die oben genannten Zahlen entsprechen den in der Meldesoftware des Robert Koch-Instituts übermittelten laborbestätigten Fällen einer COVID-19 Erkrankung mit Meldeadresse in Rheinland-Pfalz. Diese werden von den Gesundheitsämtern über die Landesmeldestelle beim Landesuntersuchungsamt an das Robert Koch-Institut übermittelt. Diese Zahlen können vereinzelt von den durch die Kreisverwaltungen kommunizierten Zahlen abweichen.

Die Summe der in Rheinland-Pfalz bereits von COVID-19 Genesenen wird anhand eines Bewertungsalgorithmus ermittelt. Diese Angaben können von den Zahlen des Robert Koch-Instituts abweichen. Als Gemeldete gelten alle Menschen mit COVID-19 Erkrankung mit Meldedatum der letzten 7 Tage, pro 100.000 Einwohner.

Pandemie-Handlungsempfehlungen für Einrichtungen der Pflege und der Eingliederungshilfe

Das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie stellt heute die „Pandemie-Handlungsempfehlungen für Einrichtungen nach §§ 4 und 5 Satz 1 Nr. 6 LWTG“, die für Einrichtungen der Pflege und der Eingliederungshilfe und der Kurzzeitpflege entwickelt wurden, online.

Die Handlungsempfehlungen geben Trägern und Leitungen der vorgenannten Einrichtungen Hinweise für die Anpassung ihrer Hygienepläne zum Umgang mit dem Coronavirus in drei Stufen.

Neben Grundregeln werden zu den einzelnen Stufen Hinweise zu Betreuungsangeboten in der Einrichtung, Kontakten innerhalb der Einrichtung, zum Speiseraum und Veranstaltungsräumen, Besuchsregelungen, Außenaufenthalten der Bewohnerinnen und Bewohner, Personalisierung und Testung gegeben.

Den Einrichtungen wurden die Empfehlungen bereits Ende Juni zugeleitet.

 

Einen Überblick über alle Maßnahmen der Landesregierung bietet die Internetseite www.corona.rlp.de.

 

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