Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus: Verlängerung der Lockerungen von Besuchs- und Ausgangsregelungen für Personen in Einrichtungen

Aktuell gibt es in Rheinland-Pfalz insgesamt 6.576 bestätigte SARS-CoV-2 Fälle, 226 Todesfälle und 5.969 genesene Fälle. 381 Menschen im Land sind aktuell mit dem Coronavirus infiziert.

Landkreis Bisher bekannt Todesfälle Genesen Gemeldete letzte 7 Tage pro 100.000
Ahrweiler 180 1 135 17
Altenkirchen 162 11 143 5
Alzey-Worms 265 11 227 5
Bad Dürkheim 324 12 304 0
Bad Kreuznach 196 7 184 1
Bernkastel-Wittlich 154 2 135 3
Birkenfeld 88 1 81 4
Bitburg-Prüm 184 4 174 1
Cochem-Zell 128 1 126 0
Donnersbergkreis 134 6 113 4
Germersheim 146 5 134 5
Kaiserslautern 102 0 97 1
Kusel 91 1 87 1
Mainz-Bingen 421 24 372 6
Mayen-Koblenz 340 14 325 0
Neuwied 211 4 206 1
Rhein-Hunsrück 161 6 155 0
Rhein-Lahn-Kreis 158 6 151 0
Rhein-Pfalz-Kreis 230 5 206 5
Südliche Weinstr. 150 3 145 0
Südwestpfalz 106 3 103 0
Trier-Saarburg 195 8 179 1
Vulkaneifel 118 5 108 0
Westerwaldkreis 356 21 311 4
Stadt        
Frankenthal 43 2 40 2
Kaiserslautern 161 4 119 19
Koblenz 263 18 244 0
Landau i.d.Pfalz 56 2 54 0
Ludwigshafen 306 2 276 4
Mainz 583 26 509 9
Neustadt Weinst. 103 2 100 0
Pirmasens 31 0 30 2
Speyer 84 0 79 0
Trier 101 1 98 0
Worms 209 7 185 11
Zweibrücken 36 1 34 0

Stand: 10.00 Uhr

Die oben genannten Zahlen entsprechen den in der Meldesoftware des Robert Koch-Instituts übermittelten laborbestätigten Fällen einer COVID-19 Erkrankung mit Meldeadresse in Rheinland-Pfalz. Diese werden von den Gesundheitsämtern über die Landesmeldestelle beim Landesuntersuchungsamt an das Robert Koch-Institut übermittelt.

Die Summe der in Rheinland-Pfalz bereits von COVID-19 Genesenen wird anhand eines Bewertungsalgorithmus ermittelt. Diese Angaben können von den Zahlen des Robert Koch-Instituts abweichen. Als Gemeldete gelten alle Menschen mit COVID-19 Erkrankung mit Meldedatum der letzten 7 Tage, pro 100.000 Einwohner.

Verlängerung der Lockerungen von Besuchs- und Ausgangsregelungen für Personen in Einrichtungen

Seit dem 7. Mai gelten gelockerte Besuchs- und Ausgangsregelungen in Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Behindertenhilfe. Grundsätzlich gilt, dass Besuche nur dann nicht möglich sind, wenn in einer Einrichtung eine Corona-Infektion behandelt wird.

Die Regelungen werden nun über den 24. Mai hinaus verlängert und in einigen Punkten ergänzt. Bewohnerinnen und Bewohner können die Einrichtungen weiter unter bestimmten Auflagen verlassen und bis zu einer Stunde am Tag Besuch empfangen. Verlängert wird auch die Option, durch Testungen eine mögliche Quarantänezeit auf sieben Tage zu verkürzen.

Um die Umsetzung der Besuchsrechte für Einrichtungen und Angehörige verständlicher dazustellen, steht ab heute eine Übersicht mit den wichtigsten Fragen und Antworten (FAQs) für Angehörige auf der Seite www.corona.rlp.de zur Verfügung.

Die Einrichtungen können weiterhin im Einzelfall von den Besuchsregelungen abweichen, wenn sie mit dem Gesundheitsamt entsprechende Hygienekonzepte abstimmen. Dabei ist künftig eine Beteiligung der zuständigen Beratungs- und Prüfbehörde nach dem Landesgesetz über Wohnformen und Teilhabe vorgesehen, die vor allem die sozialen Teilhaberechte der Bewohnerinnen und Bewohner unterstützen soll. Neu ist auch, dass Frisöre wieder in die Einrichtungen kommen dürfen.

„Der verantwortungsvolle Umgang mit den Besuchs- und Ausgangsregeln hat gezeigt, dass wir auf dem richtigen Weg sind. Ich danke den Leitungen der Einrichtungen, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, den Bewohnerinnen und Bewohnern und den Angehörigen, dass sie die Regelungen bislang weitgehend gut umgesetzt und eingehalten haben. Das und die aktuelle Lage bei den Neuinfektionen macht es nun möglich, die Lockerungen weiter beizubehalten“, so Gesundheitsministerin Bätzing-Lichtenthäler. „Mit den neuen FAQs stellen wir allen Beteiligten eine gute Entscheidungshilfe zu wichtigen Fragen rund um das Besuchsrecht zur Verfügung.“

Die neuen Verordnungen treten am 25. Mai in Kraft und gelten zunächst bis zum 30. Juni. Danach erfolgt eine Überprüfung und Neubewertung der aktuellen Situation.

„Die Einhaltung der Hygienestandards und Abstandsregelungen sind nach wie vor das oberste Gebot, um den Schutz der besonders gefährdeten Gruppen zu gewährleisten“, so Bätzing-Lichtenthäler.

Einen Überblick über alle Maßnahmen der Landesregierung bietet die Internetseite www.corona.rlp.de.

 

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