Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus: Weitere Lockerungen für tagesstrukturierende Angebote für Menschen mit Behinderungen

Aktuell gibt es in Rheinland-Pfalz insgesamt 6.987 bestätigte SARS-CoV-2 Fälle, 235 Todesfälle und 6.590 genesene Fälle. 162 Menschen im Land sind aktuell mit dem Coronavirus infiziert.

Landkreis Bisher bekannt Todesfälle Genesen Gemeldete letzte 7 Tage pro 100.000
Ahrweiler 196 1 193 1
Altenkirchen 172 11 154 0
Alzey-Worms 271 11 257 1
Bad Dürkheim 329 12 315 0
Bad Kreuznach 202 7 191 1
Bernkastel-Wittlich 176 2 164 4
Birkenfeld 90 2 88 0
Bitburg-Prüm 199 5 179 12
Cochem-Zell 137 1 133 3
Donnersbergkreis 137 6 130 0
Germersheim 160 5 140 11
Kaiserslautern 106 1 102 2
Kusel 92 1 90 1
Mainz-Bingen 433 25 406 0
Mayen-Koblenz 349 14 327 0
Neuwied 215 4 211 0
Rhein-Hunsrück 166 6 160 0
Rhein-Lahn-Kreis 159 6 153 0
Rhein-Pfalz-Kreis 262 5 243 3
Südliche Weinstr. 155 3 148 1
Südwestpfalz 106 3 103 0
Trier-Saarburg 203 9 190 1
Vulkaneifel 122 5 113 5
Westerwaldkreis 371 22 340 0
Stadt        
Frankenthal 47 2 42 0
Kaiserslautern 192 6 179 5
Koblenz 265 18 246 0
Landau i.d.Pfalz 56 2 54 0
Ludwigshafen 332 2 323 3
Mainz 679 26 644 1
Neustadt Weinst. 105 2 102 2
Pirmasens 31 0 31 0
Speyer 101 1 89 12
Trier 103 1 101 0
Worms 224 7 214 1
Zweibrücken 44 1 35 9

Stand: 11:00 Uhr

Die oben genannten Zahlen entsprechen den in der Meldesoftware des Robert Koch-Instituts übermittelten laborbestätigten Fällen einer COVID-19 Erkrankung mit Meldeadresse in Rheinland-Pfalz. Diese werden von den Gesundheitsämtern über die Landesmeldestelle beim Landesuntersuchungsamt an das Robert Koch-Institut übermittelt.

Die Summe der in Rheinland-Pfalz bereits von COVID-19 Genesenen wird anhand eines Bewertungsalgorithmus ermittelt. Diese Angaben können von den Zahlen des Robert Koch-Instituts abweichen. Als Gemeldete gelten alle Menschen mit COVID-19 Erkrankung mit Meldedatum der letzten 7 Tage, pro 100.000 Einwohner.

Weitere Lockerungen für tagesstrukturierende Angebote für Menschen mit Behinderungen

Aufgrund der günstigen Entwicklung des Infektionsgeschehens gibt es auch im Bereich der tagesstrukturierenden Angebote für Menschen mit Behinderungen, den Werkstätten (WfbM), den Tagesstätten, den Tagesförderstätten, den Sozialpädiatrische Zentren mit den Frühförderstellen, den Autismus-Therapiezentren und den Berufsbildungs- und Berufsförderungswerken weitere Lockerungen.

In den Werkstätten für behinderte Menschen können künftig auch Personen, die zu einer Risikogruppe gehören, wieder mitarbeiten. Auch die Möglichkeiten der Wiederaufnahme der Beschäftigung und Betreuung von Menschen mit Behinderungen in Tagesförderstätten wurde erweitert; der Besuch ist aber weiterhin freiwillig. Weiter geöffnet werden auch die Angebote von Sozialpädiatrischen Zentren und den angeschlossenen Frühförderstellen; so sind zukünftig auch Gruppentherapien und mobil aufsuchende Leistungen unter bestimmten Bedingungen zulässig.

„Die weitere Öffnung der wichtigen tagesstrukturierenden Angebote für Menschen mit Behinderungen ist ein wichtiger Schritt für mehr berufliche Integration und soziale Teilhabe“, so Gesundheits- und Sozialministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler. “Wichtig bleibt aber, dass wir uns alle an die geltenden Hygieneregeln halten, ob außerhalb oder innerhalb der Einrichtungen, damit wir die Lockerungen auch beibehalten können.“

Die neue Verordnung tritt am 1. Juli in Kraft und ist zunächst bis zum 31. August befristet.

 

Einen Überblick über alle Maßnahmen der Landesregierung bietet die Internetseite www.corona.rlp.de.

 

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