Justizminister Herbert Mertin: Auch Sommersemester 2021 wird nicht auf „Freischuss-Regelung“ angerechnet

Juastitzminister Herbert Mertin / FDP

Aufgrund der weiter andauernden Einschränkungen des Hochschulbetriebs durch die Corona-Pandemie wird auch das derzeit laufende Sommersemester 2021 für Studierende der Rechtswissenschaft in Abstimmung mit dem Landesprüfungsamt für Juristen und den beiden juristischen Fakultäten in Mainz und Trier nicht auf den sogenannten „Freischuss“ im Rahmen der ersten juristischen Prüfung in Rheinland-Pfalz angerechnet werden.

Hierzu erklärte Justizminister Herbert Mertin heute in Mainz: „Alle an der Ausbildung Beteiligten hoffen, dass dies das letzte Semester sein wird, das unter Einschränkungen durchgeführt werden muss und wir im kommenden Wintersemester in den Normalbetrieb mit Präsenzveranstaltungen und allgemein zugänglichen Bibliotheken zurückkehren werden. Wir sind optimistisch, dass die Vorteile digitaler Lehrangebote gleichwohl auch nach der Pandemie erhalten bleiben werden.“

Das Sommersemester 2021 wird bei der Berechnung der Studienzeit für die Zulassung zum sogenannten Freiversuch in Rheinland-Pfalz nach § 5 Abs. 5 Satz 1 des Juristenausbildungsgesetzes (JAG) unberücksichtigt bleiben. Dies wird automatisch geschehen, ein Antrag ist hierfür nicht erforderlich. Die neue Regelung gilt für alle im Sommersemester 2021 in Rheinland-Pfalz immatrikulierten Studierenden der Rechtswissenschaft. Es wird nicht danach unterschieden, in welchem Fachsemester sich die Studierenden während des Sommersemesters 2021 befinden. Erworbene Scheine werden als Zulassungsvoraussetzungen anerkannt. Es bleibt aber dabei, dass es nur einen Freiversuch gibt.

 

 

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