Justizminister Herbert Mertin: Debatte um Strafmündigkeitsalter wissenschaftlich fundiert führen

Auf ihrer Klausurtagung in Kloster Seeon hat die CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag beschlossen, dass das derzeit geltende Strafmündigkeitsalter von 14 Jahren aufgehoben werden soll. Bei schweren Gewaltverbrechen solle für die Bestrafung allein die Einsichtsfähigkeit des Täters und die Schwere der Tat entscheidend sein – nicht eine starre Altersgrenze (vgl. https://www.csu-landesgruppe.de/sites/default/files/2020-01/BESCHLUSS_%23seeon20_Sicherheit_Migration.pdf).

Hierzu erklärt Justizminister Herbert Mertin: „Noch vor zwei Monaten – am 7. November 2019 – haben sich meine Amtskolleginnen und -kollegen bei der Justizministerkonferenz einer Debatte darüber, die starre Strafmündigkeitsgrenze von 14 Jahren wissenschaftlich fundiert zu prüfen, verweigert; darunter war auch mein bayerischer Kollege Georg Eisenreich (CSU). Ein entsprechender Vorschlag meinerseits wurde damals einmütig abgelehnt. Den Sinneswandel der CSU nehme ich daher mit Interesse zur Kenntnis. Ob und inwieweit die Senkung des Strafmündigkeitsalters angezeigt ist, sollte aber nicht ohne eine gründliche wissenschaftliche Analyse entschieden werden. Gerne werde ich auf der kommenden Justizministerkonferenz im Juni 2020 das Thema erneut auf die Tagesordnung setzen, um mit meinen Kolleginnen und Kollegen in einen Austausch über diese wichtige Frage treten zu können“.

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