Justizminister Herbert Mertin: Sommersemester 2020 wird nicht auf „Freischuss-Regelung“ angerechnet

Justizminister RLP  Herbert Mertin / FDP

Aufgrund der Einschränkungen des Hochschulbetriebs durch die Pandemie des Corona-Virus wird das derzeit laufende Sommersemester 2020 für Jurastudierende nicht auf den sogenannten „Freischuss“ im Rahmen der ersten juristischen Prüfung in Rheinland-Pfalz angerechnet werden. Dies gab heute Justizminister Herbert Mertin nach Abstimmung mit der Präsidentin des Landesprüfungsamts für Juristen, Birgit Nennstiel, in Mainz bekannt.

Justizminister Mertin erklärte hierzu: „Obwohl die juristischen Fakultäten der Universitäten Mainz und Trier online in das Sommersemester 2020 gestartet sind und den Umständen entsprechend vorbildlich bemüht sind, ein vollwertiges Angebot für die Studierenden der Rechtswissenschaft zu gewährleisten, müssen wir feststellen, dass die Corona-Pandemie doch gewisse Einschränkungen mit sich bringt. Diese wollen wir mit einer Anpassung der ‚Freischuss-Regelung‘ kompensieren“.

Konkret bedeutet dies, dass das Sommersemester 2020 bei der Berechnung der Studienzeit für die Zulassung zum sogenannten Freiversuch in Rheinland-Pfalz nach § 5 Abs. 5 Satz 1 des Juristenausbildungsgesetzes (JAG) unberücksichtigt bleiben wird. Dies wird automatisch geschehen, ein Antrag ist hierfür nicht erforderlich. Die neue Regelung gilt für alle im Sommersemester 2020 in Rheinland-Pfalz immatrikulierten (künftigen) Kandidatinnen und Kandidaten. Es wird nicht danach unterschieden, in welchem Fachsemester sich die Studierenden während des Sommersemesters 2020 befanden. Gelingt es, im Sommersemester 2020 Scheine zu erwerben, werden diese als Zulassungsvoraussetzungen dennoch anerkannt. Es bleibt aber dabei, dass es nur einen Freiversuch gibt.

 

 

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