Kein Pilotprojekt für Ausbau der B 50

Planungsbeschleunigung nur für Infrastrukturprojekte mit mehreren Trassenvarianten

Zur Beschleunigung des vierspurigen Ausbaus der B 50 und des Lückenschlusses der A 1 wird es kein Pilotprojekt geben, bei dem Baurecht durch ein Maßnahmengesetz herstellt wird. Dies geht aus einem Antwortschreiben von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer, MdB an den Bundestagsabgeordneten Peter Bleser hervor.

In dem Schreiben heißt es: „Bei einzelnen Vorhaben soll geprüft werden, ob die Trassenführung auf Basis einer Raum- und Umweltverträglichkeitsprüfung durch das Bundesgesetz festgelegt werden kann. Im Fokus stehen damit zunächst einmal Vorhaben, bei denen auch unter Berücksichtigung verkehrlicher Belange mehrere Trassenvarianten möglich sind. Nach derzeitigem Planungsstand ist nicht damit zu rechnen, dass eine alternative Trassenführung der B 50 gegenüber der derzeit planerisch verfolgten weiterverfolgt wird.“

Für Bleser, der sich bereits mehrfach in der Sache an das Bundesverkehrsministerium gewandt hat, ist das enttäuschend. „Aus meiner Sicht war die im Koalitionsvertrag festgeschriebene Erprobung von Maßnahmengesetzen eine große Chance für den zügigen Ausbau der B 50. Bei diesen Gesetzen wird Baurecht für das jeweilige Projekt durch einen Bundestagsbeschluss geschaffen. Ich hoffe, dass der Landesbetrieb Mobilität alle Möglichkeiten des beschleunigten Baus nutzt, damit nach Freigabe des Hochmoselübergangs Staus nicht zum Dauerzustand werden.“

Aktuelle Ausgabe kostenfrei als E-Paper lesen
Eifelzeitung E-Paper Aktuelle Ausgabe kostenfrei als E-Paper lesen