Keine Testpflicht nach Auffrischungsimpfung

Mainz (dpa/lrs) – Nach einer Auffrischungsimpfung entfällt in Rheinland-Pfalz die Testpflicht in Innenräumen. Diese Ausnahme für Menschen mit einer dreifachen Impfung beschloss die Landesregierung am Freitag in einer Sondersitzung des Kabinetts.

«Wir haben heute im Kabinett noch einmal intensiv beraten und entschieden, dass Menschen mit bereits erfolgter Auffrischungsimpfung von der Testpflicht der 2G-plus-Regelung ausgenommen sind», teilte Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) mit. Die Auffrischungsimpfung erhöhe den Impfschutz enorm. «Sie brauchen dann deshalb beispielsweise für ihren Besuch in einem Restaurant oder beim Betreten eines Fitnessstudios keinen weiteren Test mehr»

Die Industrie- und Handelskammern in Rheinland-Pfalz begrüßten die Entscheidung. Wenn die Booster-Kampagne erfolgreich sei, könnten mehr Menschen auch ohne zusätzlichen Test in Restaurants gehen. «Zudem gibt es so einen größeren Anreiz zur Dritt-Impfung», erklärte der Hauptgeschäftsführer der IHK-Arbeitsgemeinschaft, Arne Rössel. Im Einzelhandel sollte es statt einer Zugangskontrolle lediglich Stichproben zur Einhaltung der 2G-Regel geben, etwa bei der Bezahlung an der Kasse.

Das Kabinett beschloss am Freitag die neue Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes. Diese sollte am Freitagabend veröffentlicht werden und am Samstag in Kraft treten.

 

 

 

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