Klaus Burkhart tritt Nachfolge von Dr. Ulrich Mildner als Präsident des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz an

Das Bild zeigt v.l.n.r Vizepräsident des Oberverwaltungsgerichts Dr. Ulrich Mildner, Präsident des Finanzgerichts Klaus Burkhart, Staatssekretär Philipp Fernis

Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz steht ab sofort unter neuer Leitung. Staatssekretär Fernis händigte heute am 07.07.2020 im Ministerium der Justiz Klaus Burkhart die Ernennungsurkunde zum Präsidenten des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz aus. Klaus Burkhart ist dort kein Unbekannter: Bereits seit Juli 2014 übernimmt er die Aufgaben des Vizepräsidenten des Finanzgerichts. Zudem leitete er seit dem Weggang des bisherigen Präsidenten Dr. Ulrich Mildner das Gericht vertretungsweise. Dr. Ulrich Mildner wechselte bereits zum 1. Februar 2020 als Vizepräsident an das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz.

Der Staatssekretär gratuliert Herrn Burkhart zu seinem neuen Amt und wünschte ihm für seine neue Aufgabe viel Erfolg sowie eine stets glückliche Hand: „Schon in Ihrer bisherigen Funktion haben Sie gezeigt, dass Sie zur Leitung des Finanzgerichts bestens befähigt sind. Ich weiß daher das Finanzgericht bei Ihnen in guten Händen und freue mich auf die Zusammenarbeit mit Ihnen“, so Fernis.

Zusatzinfo:

Klaus Burkhart wurde am 18. August 1964 im pfälzischen Bundenthal geboren. Nach einer Ausbildung im gehobenen Dienst der Bezirksregierung Rheinhessen arbeitete er dort seit Juli 1987 als Regierungsinspektor. Im Juli 1996 trat Klaus Burkhart in den rheinland-pfälzischen Justizdienst ein und war zunächst am Verwaltungsgericht Koblenz tätig. Im Februar 1999 folgte eine Abordnung an das Bundesverfassungsgericht. Während seiner Zeit in Karlsruhe wurde Klaus Burkhart am 21. März 2000 zum Richter am Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße ernannt. Im Anschluss an die Abordnung an das Bundesverfassungsgericht folgte im September 2004 eine weitere Abordnung an das Finanzgericht Rheinland-Pfalz. Im Dezember 2006 wurde Klaus Burkhart zum Richter am Finanzgericht ernannt. Seit Juni 2013 ist er als Vorsitzender Richter am Finanzgericht Rheinland-Pfalz tätig und übernahm dort ab dem 1. Juli 2014 das Amt des Vizepräsidenten.

Dr. Ulrich Mildner wurde am 13. Juni 1958 in Darmstadt geboren. Er trat im September 1988 in den rheinland-pfälzischen Justizdienst ein. An einen kurzen Einsatz als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Koblenz schlossen sich Tätigkeiten als Richter bei den Verwaltungsgerichten in Koblenz und Mainz an. Von April 1991 an wurde er für zwei Jahre als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe abgeordnet. Im Anschluss war Dr. Ulrich Mildner als Richter am Oberverwaltungsgericht Thüringen in Weimar tätig. Im Januar 1996 kehrte er als Richter am Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz zur hiesigen Justiz zurück. Im Jahr 2003 wurde er an das Ministerium der Justiz in Mainz abgeordnet. Im Oktober 2005 folgte die Beförderung zum Vorsitzenden Richter am Oberverwaltungsgericht. Im April 2015 wurde Dr. Ulrich Mildner zum Präsidenten des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz in Neustadt an der Weinstraße ernannt. Am 1. Februar 2020 wechselte er als Vizepräsident an das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz. Daneben ist Dr. Ulrich Mildner seit Juni 2016 richterliches Mitglied des Verfassungsgerichtshofs des Landes Rheinland-Pfalz.

Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz ist landesweit für das Bundesland Rheinland-Pfalz zuständig und gleichzeitig erste und letzte Tatsacheninstanz. Gegen Urteile des Finanzgerichts gibt es – wenn zugelassen oder Nichtzulassungsbeschwerde erfolgreich – als Rechtsmittel die Revision zum Bundesfinanzhof in München. Zuständig ist das Finanzgericht Rheinland-Pfalz u.a. für öffentlich-rechtliche Streitigkeiten über bundesgesetzliche Abgabenangelegenheiten. Dazu gehören beispielsweise Klagen der Steuerbürger gegen die Finanzämter in Rheinland-Pfalz wegen Einkommensteuer (Lohnsteuer), Umsatzsteuer und Gewerbesteuer sowie Körperschaftsteuer, aber auch wegen Erbschaftsteuer, Grunderwerbsteuer, Kraftfahrzeugsteuer. Darüber hinaus ist das Finanzgericht auch für Zollsachen zuständig. Neben den eigentlichen Zöllen wird dabei der gesamte Bereich der Verbrauchsteuern (u.a. Mineralöl-, Tabak-, Bier- und Sektsteuer) und das Recht der Europäischen Union abgedeckt.

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