Kommunaler Finanzausgleich: Land setzt auf konstruktive Gesprächsrunden mit den Kommunen

Innenminister Lewentz/SPD

Zu einer Neuregelung des kommunalen Finanzausgleichs haben Landesregierung und kommunale Spitzenverbände Gespräche aufgenommen. „Mit dem Urteil des Verfassungsgerichtshofes haben wir einen umfangreichen Arbeitsauftrag erhalten, den wir auch umgehend angenommen und erste Schritte wie die Bildung einer Arbeitsgruppe im Innen- und Finanzministerium eingeleitet haben“, sagte Innenminister Roger Lewentz zur aktuellen Kritik aus den Reihen der Kommunalen Spitzenverbände. Kritik, dass weder Lösungsvorschläge noch eine Soforthilfe in einer ersten Gesprächsrunde mit den kommunalen Spitzenverbänden angekündigt wurden, sei wohl eher dem Landtagswahlkampf als einer seriösen Auseinandersetzung mit der Thematik geschuldet, so der Minister.

„Die hohe Zahl unterschiedlichster kommunaler Pflichtaufgaben und freiwilliger Aufgaben sowie die Zahl von rund 2450 eigenständigen kommunalen Gebietskörperschaften verdeutlicht die Größe der Aufgabe, vor der wir stehen“, betonte Lewentz. Nach dem Urteil des Verfassungsgerichtshofes Rheinland-Pfalz (VGH) vom 16. Dezember 2020 muss der kommunale Finanzausgleich (KFA) bis zum 1. Januar 2023 neu aufgesetzt werden. Beim Finanzausgleich geht es um derzeit rund 3,5 Milliarden Euro, die das Land als sogenannte Finanzausgleichsmasse jährlich den Städten und Gemeinden, den Verbandsgemeinden und Landkreisen als ergänzende Finanzierung ihrer Aufgaben zur Verfügung stellt.

Das Gericht hatte festgestellt, dass das Prozedere zur Ermittlung der Finanzausgleichsmasse nicht verfassungskonform sei, da es die Ausgabenbedarfe, die sich aus den kommunalen Aufgaben ergeben, nicht ausreichend detailliert analysiere. „Das Land will einen fairen, sachgerechten und verfassungskonformen kommunalen Finanzausgleich, der in einem ergebnisoffenen, termingerechten Reformprozess entwickelt wird“, betonte Finanzministerin Doris Ahnen.

Der Zeitplan, den der VGH dem Land auferlegt habe sei ehrgeizig und sehe eine Neuregelung bis zum 1. Januar 2023 vor, so Minister Lewentz.

Angestrebt wird, das Konzept bis zum Jahresende zu erstellen, um die sich daraus ergebenden Folgerungen in einen Gesetzentwurf zu gießen. Das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren soll im Jahr 2022 beginnen. Ab 2023 werden die Zuweisungen des Landes dann nach den vom VGH geforderten Neureglungen gewährt werden.

 

 

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