Kommunen scheitern mit Klage: Anwendung des Finanzausgleichs

Koblenz (dpa/lrs) – Zweimal hat der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz das Gesetz zum Kommunalen Finanzausgleich für rechtswidrig erklärt – die Bestimmungen sollten aber bis zu einer Neuregelung weiter wirksam sein. Dagegen klagten die beiden Kommunen Birkenfeld und Ellweiler – jedoch ohne Erfolg, wie das Verwaltungsgericht Koblenz am Dienstag mitteilte. Die Klägerinnen könnten noch gegen die Entscheidung vorgehen, indem sie die Zulassung der Berufung beantragen.

Die beiden Kommunen wollten die Anordnung des Verfassungsgerichtshofs für die Weitergeltung des Landesfinanzausgleichsgesetzes dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe vorlegen. Das Verwaltungsgericht Koblenz hat dies für nicht möglich erklärt. Gegenstand einer Normenkontrolle durch das Bundesverfassungsgericht könnten nur Gesetze des Bundestags oder eines Landtags sein, erklärten die Verwaltungsrichter. Die Weitergeltungsanordnung des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz sei aber ein Richterspruch. Das höchste rheinland-pfälzische Gericht könne durchaus anordnen, dass das Landesfinanzausgleichsgesetz trotz seiner Verfassungswidrigkeit für eine Übergangszeit weiter anwendbar bleibe.

 

 

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