Land informiert Waldbesitzer über Kartellklage

Mainz (dpa/lrs) – Das Land Rheinland-Pfalz hat Waldbesitzer über eine anhängige millionenschwere Kartellklage zur einst gebündelten Holzvermarktung informiert. Es handele sich um eine förmliche Benachrichtigung über den Stand der gerichtlichen Auseinandersetzung, teilte das Klimaschutzministerium in Mainz mit. So könnten sich kommunale und private Waldbesitzer, die vom Ausgang des Verfahrens betroffen sein könnten, an der Auseinandersetzung beteiligen, hieß es.

Die Kartellklage gegen das Land mit einer geforderten Schadenersatzsumme in Höhe von rund 121 Millionen Euro war im Sommer 2020 beim Landgericht Mainz eingegangen. Die klagenden «ASG 3 – Ausgleichsgesellschaft für die Sägeindustrie Rheinland-Pfalz GmbH» behauptet, das Land habe beim gebündelten Verkauf von Rundholz gegen das Kartellrecht verstoßen.

Durch eine angeblich monopolistische Holzvermarktung hätten 18 in der Gesellschaft vertretenen Sägewerke in den Jahren 2005 bis 2020 zu hohe Preise für Rundholz zahlen müssen, hieß es in der Klage. Das Land hat die Vorwürfe bereits mehrfach als haltlos zurückgewiesen und eine Entgegnungsschrift eingereicht.

Dass jetzt rund 1100 kommunale und private Waldbesitzer informiert worden seien, hänge auch mit Verjährungsfristen zusammen, sagte der Sprecher des Ministeriums am Mittwoch. Man gehe davon aus, dass es noch Jahre dauern werde, bis es eine Entscheidung in der Sache gebe. Und dann könnten mögliche Forderungen an vermeintliche Mitkartellanten – sprich an die Waldbesitzer – verjährt sein.

Es sei dem Land nicht erlaubt, auf mögliche finanzielle Ansprüche im Voraus zu verzichten. Insofern sei dies in einem Kartellverfahren «eigentlich ein obligatorischer Schritt», sagt der Sprecher. Die «Streitverkündung» sei nach der Landeshaushaltsordnung geboten. Der Schritt sei nicht erforderlich gewesen und verursache «politischen Schaden», teilte der Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz am Mittwoch in Mainz mit. Die kommunalen und privaten Waldbesitzenden seien mit dem Land der Auffassung, dass die Schadensersatzansprüche unbegründet seien. «Oberstes Ziel ist, dass die beim Landgericht Mainz anhängige Klage gegen das Land Rheinland-Pfalz zurückgewiesen wird», hieß es.

Die kommunalen und privaten Waldbesitzenden sind laut Gemeinde- und Städtebund infolge der klimawandelbedingten Waldschäden in großer Sorge um die Existenz des Waldes und ihrer Forstbetriebe. In dieser Situation wirke die Streitverkündung «wie ein emotionaler Tiefschlag». In Anbetracht eines wohl über mehrere Instanzen und Jahre zu führenden Rechtsstreits sei «ein landespolitischer Dauerkonflikt zu befürchten, der vermeidbar gewesen wäre».

In Rheinland-Pfalz hat Landesforsten lange Zeit Holz aus staatlichen, aber auch kommunalen und privaten Wäldern vermarktet, wie in anderen Bundesländern auch. Seit Anfang 2019 wird Staatswald getrennt vom Holz anderer Besitzer vermarktet. Vor allem für kommunales Holz sind seither fünf Holzvermarktungsorganisationen zuständig.

 

 

 

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