Lewentz: 28 neue Schwerpunktgemeinden in der Dorferneuerung

Innenminister Roger Lewentz hat 28 Gemeinden in Rheinland-Pfalz als weitere Schwerpunktgemeinden im Rahmen des Dorferneuerungsprogramms 2020 anerkannt. Ab dem Programmjahr 2020 werden somit insgesamt 152 Dörfer von einer Schwerpunktanerkennung profitieren.

„Rund 25 Millionen Euro stehen in diesem Jahr zur Förderung von Dorferneuerungsmaßnahmen zur Verfügung. Mit dieser Summe können wichtige Projekte realisiert werden, die die Infrastruktur in unseren Dörfern weiter verbessern“, betonte Lewentz, der die Anerkennung trotz der aktuellen Gegebenheiten nicht aussetzte.

Die Anerkennung als Schwerpunktgemeinde erfolgt für die Dauer von acht Jahren und ermöglicht es den Gemeinden, auf Unterstützungsleistungen zurückzugreifen: Privaten und öffentlichen Bauherrn steht eine qualifizierte Bauberatung zur Verfügung. Eine Dorfmoderation setzt einen umfassenden Beteiligungsprozess in Gang, durch den ein zukunftsbeständiges Leitbild entwickelt werden kann. Die Ergebnisse dieser breit angelegten Informations-, Bildungs- und Beratungsarbeit sind elementare Bestandteile, um Entwicklungskonzepte zu erarbeiten.

„Wir wissen, wie bedeutend die einzelnen Bausteine von der Dorfmoderation über die kostenfreie Bauberatung bis hin zur Erarbeitung eines Entwicklungskonzeptes für eine erfolgreiche Dorferneuerung sind. Darum haben wir hierfür die Fördermöglichkeiten 2019 nochmals deutlich gestärkt“, informierte Lewentz. Bemerkenswert sei die Bereitschaft der Gemeinden, ihre Konzepte fortzuschreiben und die Entwicklung an jeweilige Veränderungen anzupassen. Die Dorferneuerung habe sich zu einer der größten Bürgerinitiativen des Landes entwickelt, lobte der Minister.

Mit der Anerkennung als Schwerpunktgemeinde verpflichtet sich eine Gemeinde selbst, sich der Dorferneuerung im besonderen Maße anzunehmen. „Die Erfahrung hat gezeigt: Nur wer Bereitschaft zeigt, für die eigene Ortsgemeinde Verantwortung zu übernehmen und wer mitbestimmen und mitgestalten darf, der identifiziert sich auch mit der geleisteten Arbeit. Das wiederum wirkt sich positiv auf das Dorf als attraktiven und zukunftsgerichteten Wohnstandort aus“, sagte der Minister. Schwerpunkte der Dorferneuerung sind gezielte Maßnahmen, die die Ortskerne stärken und wiederbeleben. Dazu zählen insbesondere Vorhaben, die die Grundversorgung und die soziale Daseinsvorsorge im Dorf sichern.

Im Förderjahr 2020 sind in einem neuen Sonderkontingent insgesamt eine Million Euro für klimafreundliche Maßnahmen eingestellt. Mit diesen Fördermitteln sollen gezielt Projekte realisiert werden, die beispielsweise die ökologische Vielfalt im Dorf erhalten oder Grün- und Freiflächen gestalten. „Gerade in Zeiten klimatischer Veränderungen unterstützen wir damit die Gemeinden dabei, Dorfökologie und Klimaschutz zu thematisieren und in Zukunft als selbstverständlichen Baustein in allen Prozessen mitzudenken. Denn ökologisch mitgedachte Konzepte verbessern sowohl das Wohnumfeld, als auch das Ortsbild“, erläuterte Lewentz die neue Förderung. Denkbar sei in diesem Zusammenhang eine sogenannte Durchgrünung des Dorfes mit standortgerechten Bäumen und Sträuchern sowie einer artenreichen Staudenbepflanzung. Die Fördermaßnahmen sollen sich nach Möglichkeit auf den Ortskern beschränken. Alle Dorferneuerungsgemeinden, auch jene außerhalb der Schwerpunktanerkennung, können ab sofort, auch außerhalb der bestehenden Vorlagenfrist für kommunale Vorhaben, Förderanträge einreichen, um 2020 klimafreundliche Maßnahmen zu realisieren. Die Bewilligung kann ausnahmsweise mit einer maximalen Zuwendung von bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten erfolgen.

Allein im Programmjahr 2019 wurden in der Dorferneuerung 65 Dorfmoderationen mit einer Gesamtzuwendung in Höhe von rund 783.000 Euro gefördert. Insgesamt rund 250 öffentliche und etwa mehr als 1000 private Maßnahmen wurden durch die Dorferneuerung unterstützt. Mit Zuwendungen in Höhe von 26 Millionen Euro sind Investitionen in Höhe von 138 Millionen Euro ausgelöst worden.

Folgende Gemeinden werden ab dem Programmjahr 2020 als Schwerpunktgemeinden in der Dorferneuerung anerkannt. Die Begründungen sind im Anhang beigefügt:

Ortsgemeinde Verbandsgemeinde Landkreis
OG Bedesbach VG Kusel-Altenglan LK Kusel
OG Bennhausen VG Kirchheimbolanden LK Donnersbergkreis
OG Bobenthal VG Dahner Felsenland LK Südwestpfalz
OG Dalberg VG Rüdesheim LK Bad Kreuznach
OG Daleiden VG Arzfeld Eifelkreis Bitburg-Prüm
OG Dattenberg VG Linz LK Neuwied
OG Elkenroth VG Betzdorf-Gebhardshain LK Altenkirchen
OG Hainfeld VG Edenkoben LK Südliche Weinstraße
OG Hattert VG Hachenburg LK Westerwaldkreis
OG Hentern VG Saarburg-Kell LK Trier-Saarburg
OG Hoppstädten-Weiersbach VG Birkenfeld Nationalparklandkreis Birkenfeld
OG Höringen VG Winnweiler Donnersbergkreis
OG Kalenborn VG Kaisersesch LK Cochem-Zell
OG Kalenborn-Scheuern VG Gerolstein LK Vulkaneifel
OG Kallstadt VG Freinsheim LK Bad Dürkheim
OG Kirrweiler VG Maikammer LK Südliche Weinstraße
OG Kottweiler-Schwanden VG Ramstein-Miesenbach LK Kaiserslautern
OG Miehlen VG Nastätten Rhein-Lahn-Kreis
OG Mörlen VG Bad Marienberg Westerwaldkreis
Stadt Münstermaifeld,
Stadtteile Küttig und Lasserg
VG Maifeld LK Mayen-Koblenz
OG Niederdürenbach VG Brohltal LK Ahrweiler
OG Nothweiler VG Dahner Felsenland LK Südwestpfalz
OG Oberhausen a. d. N. VG Rüdesheim LK Bad Kreuznach
OG Rückweiler VG Baumholder Nationalparklandkreis Birkenfeld
OG Rutsweiler an der Lauter VG Lauterecken-Wolfstein LK Kusel
OG Serrig VG Saarburg-Kell LK Trier-Saarburg
OG Virneburg VG Vordereifel LK Mayen-Koblenz

 

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