Lewentz: Neues Gesetz stellt Rettungsdienst für Zukunft auf

Das Kabinett hat einen Entwurf des Rettungsdienstgesetzes beschlossen, welcher das Berufsbild des Notfallsanitäters im rheinland-pfälzischen Rettungsdienst etablieren soll und diesen im Sinne der Patienten als feste Besetzung im Rettungsmittel einführt. Der Gesetzentwurf sieht auch Verbesserungen bei der Finanzierung der Notarztversorgung und beim Bau von Rettungswachen und Leitstellen vor.

„Die Änderungen des Rettungsdienstgesetzes schaffen zukunftsorientierte Rahmenbedingungen, die zu einer weiteren Verbesserung der Versorgungsqualität bei der Notfallrettung beitragen werden“, erklärte Innenminister Roger Lewentz. Die Versorgung in den Städten und in den ländlichen Gemeinden müsse weiterhin gleichermaßen sichergestellt sein. Es wird entsprechend daran festgehalten, dass die Sanitätsorganisationen bei der Erfüllung der Rettungsdienstaufgaben privilegiert werden. Möglich wird das mit einer Bereichsausnahme zum neuen Vergaberecht.

„Mit den Hilfsorganisationen Deutsches Rotes Kreuz (DRK), der Johanniter Unfall-Hilfe (JUH), dem Arbeitersamariterbund (ABS) und dem Malteser Hilfsdienst (MHD) haben wir äußerst kompetente und zuverlässige Partner an der Seite. Die Bereichsausnahme, die wir nun im Gesetz verankern, stärkt die Hilfsorganisationen im Rettungsdienst noch einmal deutlich“, so Lewentz. Der Rettungsdienst sei ein sensibler Bereich der Daseinsvorsorge, für den sich das Innenministerium auch auf EU-Ebene eingesetzt hatte. Innenminister Lewentz zeigte sich stolz, dass Rheinland-Pfalz frühzeitig eine Vorreiterrolle eingenommen und sich im Sinne der Patientinnen und Patienten dafür stark gemacht hat, eine Sonderregelung für den Rettungsdienst in das neue europäische und in das nationale Vergaberecht einzuführen.

Auch Organisation und die Qualitätssicherung werden weiterentwickelt. Aufgaben, Finanzierung und Verfahren der zuständigen Behörden für den Rettungsdienst werden neu gefasst. Wichtige Änderungen im Bereich der Datenerhebung zur rettungsdienstlichen Leistungsoptimierung sind ebenfalls vorgesehen. Neu ist auch die gesetzliche Einführung einer gemeinsamen Geschäftsstelle für Qualitätssicherung im Rettungsdienst. Zu den Anpassungen zählen auch neue Begriffsdefinitionen für den Notfalltransport und den Krankentransport, welchen die Unterschiede noch einmal verdeutlichen sollen. Erstmals eingeführt wird zudem der arztbegleitete Patiententransport. Erstmals wird zudem der arztbegleitete Patiententransport im Rettungsdienstgesetz eingeführt.

Außerdem wird die Organisierte Erste Hilfe, die einen wichtigen Baustein in der modernen Rettungskette bildet, erstmalig im Rettungsdienstgesetz erwähnt. Hierunter fallen die zahlreichen ehrenamtlichen Gruppen, die als Bindeglied zwischen Ersthelfer und Rettungsdienst tätig sind. Auch wenn diese kein Bestandteil des Rettungsdienstes sind, werden die für eine Alarmierung durch die Leitstelle notwendigen Voraussetzungen vorgegeben.

Der Gesetzesentwurf wird nach der Beschlussfassung durch den Ministerrat im Rahmen einer der nächsten Sitzungen des Landtages behandelt. „Mit dem Gesetzentwurf legen wir den Grundstein, um den künftigen Herausforderungen an den Rettungsdienst frühzeitig gerecht zu werden und den Rettungsdienst im Land weiterzuentwickeln“, so Lewentz.

 

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