Lockerungen für Pflegeheime erwartet

Mainz (dpa/lrs) – Rheinland-Pfalz lockert die Regeln für Gemeinschaftsaktivitäten und Besuche in den Altenheimen. Für Menschen in Obdachlosen- und Erstaufnahmeeinrichtungen sowie in Frauenhäusern, dem Maßregelvollzug und der psychiatrischen Tagespflege stehen jetzt 12 000 Dosen des neuen Corona-Schutzimpfstoffs Johnson & Johnson bereit, wie Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler (SPD) am Mittwoch in Mainz sagte. Mehr als eine Million Menschen und damit etwa ein Viertel der Bevölkerung sei inzwischen geimpft. Darunter seien alle Impfwilligen aus der Priogruppe 1.

Vorgezogen wurden die Impfungen für die rund 20 000 Lehrer an weiterführenden Schulen aus Priogruppe 3. Sie sollen bis Mitte Mai eine erste Spritze erhalten haben. Von dieser Ausnahme abgesehen habe weiterhin die Priogruppe 2 Vorrang vor 3, betonte Bätzing-Lichtenthäler. In einigen der 32 Impfzentren sei allerdings auch schon die Gruppe 3 an der Reihe, während in anderen noch Menschen aus Gruppe 2 auf einen Termin warteten. «Da gibt es regionale Unterschiede.» Impfkoordinator Alexander Wilhelm (SPD) rechnet aber im Mai und Juni landesweit «mit einem echten Impfschub».

Bis spätestens Ende Mai sollten alle 70 bis 79 Jahre alten Menschen aus Gruppe 2 ihren ersten Piks bekommen haben, sagte die Ministerin. Bereits mehr als
100 000 Menschen und damit fast alle aus dieser Altersgruppe noch im Registrierungspool verbliebenen hätten einen Termin. Die rund 140 000 Menschen aus dieser Gruppe, die eine Vorerkrankung haben oder als Kontaktpersonen von Schwangeren oder Pflegebedürftigen registriert sind, sollen ebenfalls größtenteils im Mai geimpft werden, zumindest aber bis Ende Mai einen Termin bekommen.

Bätzing-Lichtenthäler verteidigte im Gesundheitsausschuss des Landtags am Nachmittag die Entscheidung der Landesregierung, die Registrierung für die Gruppe 3 schon zu öffnen, auch wenn noch nicht alle Menschen der Gruppe 2 geimpft sind. Der Bund habe dem Land bestimmte Impfstoffliefermengen zugesagt, die sich weiter erhöhen würden, sagte sie. Daher könne das Land «diesen weiteren Öffnungsschritt wagen». Es sei zunächst wichtig, dass die Menschen
sich erst einmal registrieren ließen, damit schnell Termine vergeben werden könnten, sobald der Impfstoff geliefert sei. «Es braucht ja immer eine gewisse Zeit, das zu ermöglichen. Deswegen ist es wichtig, die Registrierung zu haben, um dann in der Steuerung sehr schnell sein zu können», sagte die Ministerin in der vermutlich letzten Sitzung des Gesundheitsausschusses in der abgelaufenen Legislaturperiode.

Bewohner von Altenpflegeheimen in Rheinland-Pfalz dürfen vom 3. Mai an wieder häufiger besucht werden und mehr gemeinsam machen – je nachdem, wie viele von ihnen bereits gegen Corona immunisiert sind. Zweite Bedingung ist die Zahl der Neuinfektionen im Kreis oder der Stadt – diese muss in den vergangenen sieben Tagen stabil unter 100 gelegen haben, weil sonst die Bundesnotbremse mit strengeren Regeln gilt. Das traf am Mittwoch nur auf 7 der 36 Kreise und kreisfreien Städte zu. Allerdings habe die Bundesregierung erkennen lassen, dass sie bei Altenheimen Ausnahmen von den Bestimmungen der
Bundesnotbremse machen wolle, sagte die Ministerin. Die entsprechende Verordnung werde Ende Mai erwartet.

Als immunisiert gilt, wer vor zwei Wochen die zweite Impfung bekommen oder im vergangenen halben Jahr eine Corona-Infektion überwunden hat. Menschen, die eine Infektion überwunden haben und danach einmal geimpft worden sind, gehören auch dazu.

Bei einer Immunisierungsquote von mehr als 90 Prozent sind in den Heimen keine Besuchseinschränkungen mehr vorgesehen. Gemeinschaftsaktivitäten im Heim inklusive Kaffee-Stündchen sind ohne Einhaltung des Abstandsgebots wieder möglich. Ein Mund-Nasen-Schutz ist für die Bewohner nicht verpflichtend. Bei einem Immunisierungsanteil von weniger als 75 Prozent sind täglich Besuche von höchstens zwei Menschen aus zwei Haushalten vorgesehen, ohne
zeitliche Beschränkung. Gemeinschaftsaktivitäten sind mit Mindestabstand und Mund-Nasen-Bedeckung erlaubt.

Vier Menschen aus maximal zwei Haushalten können begrüßt werden, wenn die Immunisierung zwischen 75 und 90 Prozent liegt. Der Grad der Immunisierung regelt auch die Häufigkeit der notwendigen Tests für Bewohner und Mitarbeiter.

Bei immunisierten Bewohnern ist unabhängig von der Quote in der Einrichtung der physische Kontakt mit Besuchern wieder möglich. «Bei Demenz reagieren manche nur noch auf Berührung und nicht mehr auf Worte», erläuterte die Ministerin. Auf das Einhalten des Mindestabstands und dem Tragen der Maske kann verzichtet werden.

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