Mehr Corona-Tests in Wohneinrichtungen der Eingliederungshilfe – Rheinland-Pfalz weitet bewährtes Modell „Helfende Hände“ aus

In Rheinland-Pfalz wird künftig in den Wohneinrichtungen der Eingliederungshilfe vermehrt mit sogenannten PoC-Schnelltests auf eine möglicherweise vorliegende Coronainfektion getestet. Analog zum bestehenden Vorgehen in den Pflege­einrichtungen betreffen die Inhalte einer heute im Ministerrat beratenen Änderungsverordnung die Bewohnerinnen und Bewohner, die Mitarbeitenden sowie die Besucherinnen und Besucher in diesem Bereich. Die neuen Maßnahmen sind bis zum 14. Februar befristet. Bis zu diesem Zeitpunkt werden in der gleichen Änderungs­verordnung auch die bereits bestehenden Schutz- und Testregelungen für die Einrichtungen der Pflege verlängert. Die Änderungsverordnung tritt am Montag, 25. Januar in Kraft. Die Verkündung erfolgt heute auf der Internetseite www.corona.rlp.de.

Auch in den Wohneinrichtungen der Eingliederungshilfe gilt damit künftig, dass alle Bewohnerinnen und Bewohner einmal pro Woche per PoC-Schnelltest auf Corona getestet werden sollen. Darüber hinaus müssen die Mitarbeitenden ebenfalls einmal pro Woche entsprechend getestet werden. Liegt die Einrichtung in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt, in der die 7-Tages-Inzidenz über dem Landesschnitt liegt, gilt eine Testpflicht für die Mitarbeitenden zweimal die Woche. In diesem Fall sind dann auch alle Besucher vor Betreten der Einrichtung mit einem PoC-Schnelltest zu testen. In den Wohneinrichtungen der Eingliederungshilfe treten diese Regeln in Kraft, sobald die Bundestestverordnung entsprechend angepasst worden ist. Diese soll dann – wie für die Einrichtungen der Pflege – die nötige Refinanzierung der Testungen regeln. Nach Angaben des Bundes ist in der kommenden Woche damit zu rechnen.

Rheinland-Pfalz unterstützt dann auch die Wohneinrichtungen der Eingliederungshilfe mit den sogenannten „Helfenden Händen“. Dieses Modell, das Rheinland-Pfalz in einer deutschlandweiten Vorreiterrolle Ende des vergangenen Jahres etabliert hat, bewährt sich bereits in den Einrichtungen der Pflege. Das in Rheinland-Pfalz erdachte Freiwilligennetzwerk organisiert, dass die Einrichtungen in einer beispielsweise coronabedingten akuten Personalnot unterstützt werden. Hierzu wurde ein Pool aufgebaut, der sich unter anderem aus Organisationen wie Landesarbeitsgemeinschaft Freiwilligendienste, Personalpool der Pflegekammer, Studierendenwerk, der Bundeswehr, dem Jugendherbergsverband und anderen speist. Zum Start waren vor allem Soldatinnen und Soldaten in den Pflegeeinrichtungen eingesetzt worden.

Das erfolgreiche rheinland-pfälzische Modell der „Helfenden Hände“ stand dem Bund nun offenbar Pate für eine Ausweitung des Systems auf weitere Bundesländer. Mit den Beschlüssen der Ministerpräsidentenkonferenz vom 19. Januar ist vorgesehen, in einem sehr ähnlichen Vorgehen unter Einbeziehung der Bundesagentur für Arbeit und der kommunalen Spitzenverbände Unterstützung durch Ehrenamtliche für die beschriebenen Einrichtungen zu organisieren. Rheinland-Pfalz freut sich, im Bereich der Unterstützung eine beispielhafte Vorreiterrolle eingenommen zu haben. Eben weil sich das in Rheinland-Pfalz entwickelte System so gut etabliert hat, sieht das Land vor, das bewährte Vorgehen weiter im Mittelpunkt zu halten, bei dem das Land zentral eine Bedarfslage feststellt, um somit sicher, sachbezogen und angemessen auf tatsächliche Bedarfe reagieren zu können. Durch dieses Vorgehen sind aktuell allein rund 100 Soldatinnen und Soldaten in den Pflegeheimen in Rheinland-Pfalz als “Helfende Hände“ im Einsatz. Die Einsätze der Bundeswehr in den Einrichtungen sind eine temporäre unterstützende Maßnahme, die in der Regel 14 Tage dauert.

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