Ministerrat beschließt Änderung des Schulgesetzes: Stärkung der Rechte von Schülerinnen und Schülern, Digitales Lernen und globale Nachhaltigkeitsziele fest verankert

Heute am 7. April 2020 hat sich der Ministerrat mit der Änderung des Schulgesetzes befasst und beschlossen, dieses nun dem Landtag für das weitere parlamentarische Verfahren zuzuleiten. Das Schulgesetz werde an ein modernes Demokratieverständnis angepasst, erklärte Bildungsministerin Dr. Stefanie Hubig im Anschluss an die Kabinettssitzung: „Wir schaffen ein modernes Schulgesetz, das unserem heutigen Demokratieverständnis und erstmals auch unserer digitalisierten Gesellschaft Rechnung trägt. Mit dem neuen Gesetz wird es sehr viel mehr Rechte für Schülerinnen und Schüler geben. Außerdem haben wir eine Bestimmung aufgenommen, dass Schule zur Erfüllung ihres Bildungsauftrags auch digitale Lehr- und Lernsysteme sowie Netzwerke nutzt. Damit haben wir festgelegt, was in vielen unserer Schulen bereits seit dreieinhalb Wochen Realität ist: das Lehren und Lernen mittels digitaler Plattformen.“

Auch die Verwaltung von Schule wird digital: Das Gesetz legt fest, dass alle öffentlichen Schulen künftig ein landeseinheitliches Schulverwaltungsprogramm einsetzen. Dieses wird unter anderem für die Erstellung der amtlichen Schulstatistik genutzt.

Schule gelingt gemeinsam: Deshalb sollen sich Schülerinnen und Schüler künftig auch stärker einbringen können. „Schule lebt vom Miteinander und dem Zusammenwirken der gesamten Schulgemeinschaft. Mit dem Gesetzentwurf wollen wir die Mitwirkungsmöglichkeiten für Schülerinnen und Schüler deutlich erweitern. Alle Schulen sollen Schülervertretungen haben. Bei den Grundschulen war das bisher nicht überall der Fall, aber schon unsere Jüngsten können und sollen mitbestimmen. Von der Grundschule bis zu den weiterführenden Schulen sollen sich unsere Schülerinnen und Schüler stärker einbringen, wenn es um die Belange ihrer Schule geht. Das ist gelebte Demokratie“, so die Bildungsministerin.

Für die Beteiligung der Schülerinnen und Schüler wird ein Mitbestimmungskatalog, ähnlich dem der Eltern, eingeführt. Dazu gehören beispielsweise Veränderungen des Schulgebäudes, Konzepte zu Klassenfahrten oder schulorganisatorische Fragen, wie beispielsweise das Thema Hausaufgaben. „Ich bin mit dem Ziel angetreten, die Demokratieerziehung in Rheinland-Pfalz zu stärken. Mit dieser Schulgesetzänderung lösen wir ein, was wir mit unserem Koalitionsvertrag versprochen haben“, so die Bildungsministerin.

Auch die jüngste gerichtliche Entscheidung in Hamburg zur Vollverschleierung einer Schülerin wurde im Gesetzentwurf berücksichtigt. „Wir stellen in unserem Gesetz klar, dass Schülerinnen und Schüler durch Verhalten oder Kleidung die Kommunikation mit allen Beteiligten nicht erschweren dürfen. Das Tragen von Burka und Niqab ist damit – wie zuvor auch – in unseren Schulen nicht zulässig“, erläuterte Hubig und ergänzte: „Das Tragen eines Kopftuchs bleibt davon selbstverständlich unberührt.“

Dem heutigen Ministerratsbeschluss vorangegangen war die Anhörung der Verbände und Interessensgruppen. Insgesamt sind 28 Stellungnahmen eingegangen. In das Gesetz explizit aufgenommen wurde die Anregung, die globale Nachhaltigkeitsbildung aufzunehmen. „§ 1 des Schulgesetzes, der den Auftrag von Schule bestimmt, soll künftig neben der Förderung des Verantwortungsbewusstseins für Natur und Umwelt auch das Verantwortungsbewusstsein für die globalen Nachhaltigkeitsziele enthalten“, so die Bildungsministerin. Darüber hinaus werde der historisch belastete und wissenschaftlich nicht korrekte Begriff „Rasse“ ersatzlos gestrichen.

 

 

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