Neue Einkommensgrenzen bei Eigentums- und Mietwohnungsbauprogrammen

Viele der rheinland-pfälzischen Haushalte sind für die Landesprogramme der Wohnraumförderung antragsberechtigt – und ab sofort steigt ihr Anteil weiter: Denn die Einkommensgrenzen, die sich nach der Gesamtzahl der im Haushalt lebenden Erwachsenen sowie Kinder richten, wurden zum 1. Januar 2020 erweitert.

Von der Anpassung profitieren zum einen Rheinland-Pfälzer, die eine selbst genutzte Wohnimmobilie bauen, kaufen oder modernisieren wollen: Nun kann beispielsweise eine Familie mit zwei Kindern mit einem jährlichen Gesamthaushaltseinkommen bis zu circa 82.000 Euro brutto ein zinsgünstiges, fest verzinstes Darlehen bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) beantragen. Dank Tilgungszuschüssen muss das Darlehen nicht komplett zurückgezahlt werden.

Die je nach Haushaltsgröße geltenden Einkommensgrenzen und weitere Informationen gibt es bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, Silvia Maas, Tel.: 06571 14-2372, E-Mail: silvia.maas@bernkastel-wittlich.de  und auf www.wohnraumfoerderung-isb.de. Beratungsgespräche bedürfen einer vorherigen Terminabsprache.

Auch beim öffentlich geförderten Mietwohnungsbau haben sich die Einkommensgrenzen des einzugsberechtigten Personenkreises mit Wohnberechtigungsschein erhöht.

Weitere Informationen gibt es bei den Verbandsgemeindeverwaltungen, der Stadtverwaltung Wittlich und der Gemeindeverwaltung Morbach.

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