Nur wenige Kommunen erhöhen 2019 die Hebesätze

Rheinland-Pfalz. Die Hebesätze für die Realsteuern steigen im Jahr 2019 im Durchschnitt aller rheinland-pfälzischen Kommunen nur gering an. Das Statistische Landesamt errechnete anhand von aktuellen Vorabmeldungen der Gemeinden einen landesdurchschnittlichen Hebesatz für die Gewerbesteuer in Höhe von 379 Prozent.
Gegenüber dem Vorjahr wächst er um einen Prozentpunkt. Der durchschnittliche Hebesatz für die Grundsteuer A erhöht sich voraussichtlich ebenfalls um einen Prozentpunkt auf 323 Prozent. Gleiches gilt für die Grundsteuer B; sie steigt um einen Prozentpunkt auf 403 Prozent.
Die Grundsteuer A wird von den Kommunen auf land- und forstwirtschaftliche Flächen, die Grundsteuer B auf bebaute bzw. bebaubare Grundstücke erhoben.

Sowohl bei der Gewerbesteuer als auch bei der Grundsteuer A heben 2019 rund vier Prozent der Städte und Gemeinden den Hebesatz an, ebenfalls vier Prozent senken den Hebesatz. Fast das Gleiche gilt für die Grundsteuer B. Hier erhöhen rund fünf Prozent den Hebesatz, während vier Prozent den Hebesatz reduzieren. Somit ist auch das Gesamtbild relativ ausgeglichen: Knapp fünf Prozent der Kommunen senken im Jahr 2019 mindestens einen der Realsteuerhebesätze während gut fünf Prozent der Kommunen mindestens einen Hebesatz anheben.

Die kreisfreien Städte veranschlagen bei der Gewerbesteuer und der Grundsteuer B im Durchschnitt einen deutlich höheren Hebesatz als die kreisangehörigen Gemeinden: Bei der Gewerbesteuer liegt der durchschnittliche Hebesatz in den kreisfreien Städten – nach leichtem Anstieg – bei 424 Prozent, bei den kreisangehörigen Gemeinden hingegen unverändert bei 359 Prozent. Der durchschnittliche Hebesatz für die Grundsteuer B beträgt bei den kreisfreien Städten 448 Prozent (plus vier Prozentpunkte), bei den kreisangehörigen Gemeinden hingegen nahezu unverändert 383 Prozent (plus ein Prozentpunkt).

Die Statistiker beobachteten zwischen den Kommunen teilweise extreme Unterschiede. So reichen die Hebesätze bei der Grundsteuer A von 0 bis 900 Prozent; bei der Grundsteuer B von 0 bis 700 Prozent und bei der Gewerbesteuer von 310 bis 600 Prozent.

Die rheinland-pfälzische Landesplanung ordnet die Kommunen verschiedenen Raumstrukturtypen zu. Hierbei wird zwischen ländlichen, verdichteten sowie hoch verdichteten Siedlungsräumen unterschieden.

Wertet man die aktuellen Hebesätze nach den Raumstrukturtypen aus, so zeigen sich spürbare Unterschiede. Die hoch verdichteten Siedlungsräume weisen im Durchschnitt die höchsten Hebesätze bei der Grundsteuer B (432 Prozent) und der Gewerbesteuer (418 Prozent) auf. Im ländlichen Siedlungsraum sind hingegen die Hebesätze der Grundsteuer A im Durchschnitt am höchsten (338 Prozent).

Die Zahlen sind vorläufig. Erfahrungsgemäß erfolgen nahezu alle Hebesatzänderungen bis Mai des laufenden Jahres. Die Kommunen dürfen ihre Hebesätze im laufenden Haushaltsjahr jedoch noch bis zum 30. Juni erhöhen und bis zum 31. Dezember senken. Im Jahr 2018 machten hiervon einige wenige Kommunen Gebrauch.

Bundesweite Vergleichswerte für 2019 und 2018 liegen noch nicht vor. Mit den moderaten Erhöhungen im Jahr 2019 liegen die durchschnittlichen Hebesätze in Rheinland-Pfalz noch immer niedriger als im Bundesdurchschnitt des Jahres 2017. Besonders groß ist der Unterschied bei der Grundsteuer B.

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