Offener Brief: Ärztlicher Bereitschaftsdienst, nur noch ein Notdienst in der Region

Mit Datum vom 10.02.2020 übersandte die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Rheinland-Pfalz RLP ein Schreiben an alle niedergelassenen Ärzte der Region, in dem sie mitteilte, die Öffnungszeiten der ÄBP (Ärztliche Bereitschafts-Praxis) Gerolstein ab dem 1. Juli 2020 zu reduzieren auf:

mittwochs: 14:00 Uhr bis 23:00 Uhr

samstags/sonntags, sowie an Brücken- und Feiertagen: 09:00 Uhr bis 23:00 Uhr

Begründung u.a.: „sinnvolle Anpassungen für die Patientinnen und Patienten umsetzen“, „die Entlastung der Vertragsärztinnen/-ärzte und Förderung der Niederlassungsbereitschaft, Effizienz- und Qualitätssteigerung im Ärztlichen Bereitschaftsdienst sowie die Schaffung nachhaltiger Strukturen“

Offensichtlicher Hintergrund der Patienten und Ärzte belastenden Maßnahme: „dass die von den Krankenkassen für den Ärztlichen Bereitschaftsdienst zur Verfügung gestellten Mittel nicht kostendeckend sind“

Dieser Änderungsbeschluss wurde von der KV gefasst ohne die Betroffenen (Patienten und Ärzte) zu fragen, dazu noch als Anordnung zur sofortigen Vollziehung, ohne die gewählten ärztlichen Vertreter in der KV zu fragen.

Hierzu stellen wir fest:

1. Die sofortige Vollziehung der Anordnung zur Änderung der Öffnungszeiten der Ärztlichen Bereitschaftspraxis Gerolstein ist weder inhaltlich, zeitlich noch rechtlich ohne Einbeziehung der Betroffenen begründbar und wird daher von der betroffenen Ärzteschaft nicht akzeptiert. Wir brauchen keine KV, die ohne uns über unsere Köpfe regiert.

2. Die genannten Ziele: Sinnvolle Anpassungen für die Patientinnen und Patienten, Entlastung, Förderung der Niederlassungsbereitschaft, Effizienz und Qualitätssteigerung werden im Gegenteil konterkariert: Es handelt sich um nichts anderes, als um eine Verschlechterung für Patienten und Ärzte. Wir brauchen keine KV, die ohne uns über unsere Köpfe regiert.

3. Eine KV, die gegenüber den Kostenträgern nicht in der Lage ist, die vollständige Kostenübernahme/die Bezahlung für den Ärztlichen Bereitschaftsdienst durchzusetzen und stattdessen uns den Bereitschaftsdienst aus unserer Tagesarbeit bezahlen lässt, handelt wider die Interessen der Ärzteschaft. Das ist schlicht Organisationsversagen! Wir brauchen keine KV, die ohne uns über unsere Köpfe regiert und inkompetent ist.

Wer oder was ist die KV?

Die KV ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechtes. Sie ist keine Interessenvertretung der Ärzte, sondern eine staatliche Einrichtung zur Durchsetzung politischer und gesetzlicher Vorgaben, über die wir nicht zu bestimmen haben. Wir bezahlen einen Verwaltungsapparat des Staates aus unserem Arbeitseinkommen.

Dr. Peter Fuchs und Dr. Alois Pitzen, Daun

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