Rheinland-Pfalz gegen Gesetz zu Managergehältern

Rheinland-Pfalz. Rheinland-Pfalz hat sich im Bundesrat gegen das „Gesetz zur Verbesserung der Kontrolle der Vorstandsvergütung und zur Änderung weiterer aktienrechtlicher Vorschriften“ (VorstKoG) ausgesprochen und den Vermittlungsausschuss angerufen. Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung zielt darauf ab, Finanzierungsmöglichkeiten von Aktiengesellschaften zu flexibilisieren, um Unternehmenskrisen effektiver bewältigen bzw. verhindern zu können, und die Beteiligungsverhältnisse an nicht börsennotierten Aktiengesellschaften transparenter zu machen.Darüber hinaus soll das System der Vorstandsvergütungen neu geregelt werden. Als „Luftnummer“ bezeichnete Justizminister Jochen Hartloff den eingebrachten Gesetzentwurf. „Gerade der Bereich der Vorstandsvergütungen, der viele Menschen wegen teilweise gezahlten horrenden Summen zurecht aufregt, ist leider völlig unzureichend geregelt“, so Hartloff. Im Rahmen der Beratungen wurde eine Vorschrift zur Vorstandsvergütung aufgenommen. Dies betrifft eine Neuregelung des Aktiengesetzes, wonach die Hauptversammlung der börsennotierten Gesellschaft jährlich über die Billigung des vom Aufsichtsrat vorgelegten Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder zu beschließen hat.

„Die Hauptversammlung soll demnach nicht über die einzelnen Vergütungen entscheiden, sondern sie ‚billigt‘ oder ‚missbilligt‘ das vom Aufsichtsrat entwickelte System der Vergütungen“, so Hartloff. Das vorliegende Gesetz führe damit aber zu einem Ungleichgewicht von Hauptversammlung, Vorstand und Aufsichtsrat. „Der geplante Zuwachs an Kompetenz der Hauptversammlung geht leider einseitig zu Lasten der Interessen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Gerade der Aufsichtsrat hat anders als die Hauptversammlung nicht nur das ‚Kapitalinteresse‘, sondern auch die Interessen der Unternehmensbeschäftigten und das Allgemeinwohlinteresse zu berücksichtigen.

Daher ist das Gesetz nicht sinnvoll, sozial unausgewogen und nicht wirklich durchdacht“, betonte der Minister. Wenn die vorliegende Regelung nicht geändert würde, seien auch zukünftig unangemessene Vorstandsgehälter zu erwarten, so Hartloff. „Wir müssen andere Wege finden, um unangemessene Vorstandsvergütungen zu verhindern“, bekräftigte Hartloff.

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