Rheinland-Pfalz macht Vorstoß zur Stärkung von Krankenhäusern und Geburtshilfe im Bundesrat

„Für die Landesregierung hat es oberste Priorität, dass die flächendeckende gesundheitliche Versorgung der Menschen auch in Zukunft qualitativ hochwertig gesichert ist“, sagte Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler im Vorfeld der heutigen Sitzung des Bundesrates, der zwei Initiativen zur gesundheitlichen Versorgung aus Rheinland-Pfalz berät. „Wir schöpfen unsere eigenen Möglichkeiten im Land voll aus. Aber auch der Bund trägt hier große Verantwortung und muss sich zu dieser bekennen.“

Damit die Krankenhäuser in Rheinland-Pfalz zukunftsfähig gestärkt werden, fordert das rheinland-pfälzische Gesundheitsministerium vom Bund deshalb eine nachhaltige Verbesserung der finanziellen Ausstattung der Krankenhäuser. „Eine auskömmliche Finanzierung der Betriebskosten der Krankenhäuser ist Fundament dafür, dass Krankenhäuser wirtschaftlich arbeiten können. Unsere Krankenhäuser geraten durch ständig steigende organisatorische sowie qualitative Anforderungen, die der Bund setzt, immer mehr unter Druck. Besonders hart trifft es die kleineren Häuser in der Fläche“, so Bätzing-Lichtenthäler.

Rheinland-Pfalz fordert die Bundesregierung deshalb auf, die Betriebskostenfinanzierung durch eine bundesgesetzliche Regelung entsprechender Zuschläge für Administration und IT Sicherheit zu verbessern. Darüber hinaus soll die derzeit geltende Kappungsregelung bezüglich des Landespreises (Basisfallwert) für die Vergütung der Krankenhausleistungen übergangsweise ausgesetzt werden. Zudem sollen die Sicherstellungszuschläge im Sinne einer Solidargemeinschaft der Krankenhäuser künftig gemeinsam von Krankenkassen und Krankenhäusern finanziert werden.

Um die Geburtshilfe zu stärken und den Schließungen geburtshilflicher Abteilungen im ländlichen Raum, die bundesweit festzustellen sind, ein Ende zu setzen, macht sich Rheinland-Pfalz in Rahmen einer zweiten Initiative für ein bundesweites Geburtshilfestärkungsgesetz stark. Die Bundesregierung wird darin aufgefordert, zeitnah einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorzulegen, um die Arbeitsbedingungen und die Personalausstattung im Bereich der Geburtshilfe zu verbessern. Konkrete Verbesserungen könnten beispielsweise angemessene und transparente Betreuungsschlüssel, regelmäßige Fortbildungen und die Ausweitung der Regelungen des Pflegepersonal-Stärkungsgesetzes auf angestellte Hebammen sein.

„Insbesondere durch die vollständige Refinanzierung der Hebammenstellen analog zu den Regelungen des Pflegepersonal-Stärkungsgesetzes können Fehlanreize für Krankenhäuser beseitigt werden, die dazu führen, dass an der Besetzung mit Hebammen gespart wird. Die Gesundheit werdender Mütter und ihrer Kinder, aber auch die Zufriedenheit der Hebammen und von weiteren Beschäftigten in der Geburtshilfe, müssen es uns wert sein, die Bedingungen in der Geburtshilfe zu verbessern, auch wenn dies Geld kostet“, betonte die Ministerin.

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