Rösch: Digitalen Wandel für Menschen mit Behinderungen nutzen

“Vom digitalen Wandel können Menschen mit Behinderungen profitieren. Allerdings ist die Barrierefreiheit digitaler Angebote Voraussetzung dafür“, erklärte der Landesbeauftragte für die Belange behinderter Menschen Matthias Rösch. Zum Beispiel machen Sprachausgaben Texte für blinde und sehbehinderte Menschen zugänglich, Untertitel und Übersetzung in Gebärdensprache erschließen Videoinhalte für hörbehinderte und gehörlose Menschen. Menschen mit körperlichen Behinderungen können durch smarte assisitive Unterstützungssysteme mehr Selbstbestimmung in ihrer Wohnung und ihrem Lebensumfeld erreichen. „Sowohl Webseiten und Medienangebote als auch die entsprechenden Geräte müssen den Anforderungen umfassender Barrierefreiheit entsprechen. Barrierefreiheit ist als Menschenrecht in der UN-Behindertenrechtskonvention verankert, das gilt auch für die digitale Welt“, betonte Rösch.

In ihrer Bad Gögginger Erklärung haben die Behindertenbeauftragten von Bund und Ländern das Thema digitale Barrierefreiheit aufgegriffen. Sowohl bei der Digitalisierung in der Arbeitswelt als auch bei Produkten und Dienstleistungen sind verbindliche Regelungen zur Barrierefreiheit einzuhalten. „Unsere Forderung als Behindertenbeauftragte ist, auch für den privatwirtschaftlichen Bereich mit der Umsetzung der EU-Richtlinie für Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen in nationales Recht klare Regeln und wirkungsvolle Sanktionsmöglichkeiten einzuführen. Dazu gehört auch, das Umfeld baulich anzupassen. Ein barrierefreier Serviceautomat nutzt mir nichts, wenn Stufen den Zugang behindern. Auch in der analogen Welt gibt es noch viele Barrieren abzubauen“, forderte der Landesbeauftragte. Mit der EU-Richtlinie 2019/882 sind die Mitgliedsstaaten aufgefordert, bis Juni 2022 Vorschriften für die Barrierefreiheit von Serviceterminales wie Geld- oder Fahrkartenautomaten, von elektronischen Geräten wie Smartphones und E-Book-Readern oder beim Online-Handel zu erlassen.

Auch die Webseiten der öffentlichen Stellen des Landes und der Kommunen sollen bis zum Herbst dieses Jahres entsprechend der Vorgaben der Europäischen Union und des Landesrechts barrierefrei umgestaltet sein. „Damit nimmt der öffentliche Bereich eine Vorbildfunktion für die digitale Barrierefreiheit ein. Von den Vorteilen einfacher Nutzbarkeit und besserer Verständlichkeit von Informationen und Services im Internet werden Menschen mit und ohne Behinderungen profitieren“, so Rösch.

Hier finden Sie den Text der Bad Gögginger Erklärung der Behindertenbeauftragten von Bund und Ländern „Digitale Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen gewährleisten!“.

 

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