Soforthilfe für vom Hochwasser betroffene Unternehmen

Die Landesregierung Rheinland-Pfalz stellt für die von der Flutkatastrophe betroffenen Unternehmen Soforthilfe zur Verfügung, um die Räumung und Reinigung zu unterstützen. Dies haben Ministerpräsidentin Malu Dreyer und Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt bekannt gegeben. Die Höhe der Soforthilfe beträgt 5.000 Euro.

Die Soforthilfe wird als Pauschale in Höhe von 5.000 Euro pro Unternehmen ausgezahlt. Anträge aus dem Landkreis Vulkaneifel wird die Kreisverwaltung Vulkaneifel entgegennehmen. Details hierzu folgen. Die „Soforthilfe Unternehmen“ wird ohne umfangreiche Prüfung gewährt. Es genügt der glaubhafte Nachweis, dass die Betriebsstätte im unmittelbaren Hochwasserschadensgebiet liegt und dass dem Antragsteller oder der Antragstellerin ein Schaden von mindestens 5.000 Euro an dieser Betriebsstätte entstanden ist.

Die Betriebs- bzw. Produktionsstätte muss räumlich getrennt von Wohnbereichen sein. Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich der Angehörigen Freier Berufe und selbstständig Tätigen sowie Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft in den Landkreisen Ahrweiler, Bitburg-Prüm, Mayen-Koblenz, Trier-Saarburg, Vulkaneifel, Bernkastel-Wittlich und der Stadt Trier

Parallel arbeitet die Landesregierung an einem Wiederaufbauprogramm für die Unternehmen in den von der Flutkatastrophe betroffenen Regionen. Der Bund hat hier Unterstützung zugesagt.

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