Sonderförderung für Dorfläden in Rheinland-Pfalz

Seit dem 1. März können Betreiberinnen und Betreiber von Dorfläden in Rheinland-Pfalz eine Sonderförderung von bis zu 10.000,00 Euro beantragen. Im Jahr 2020 waren die Dorfläden in ihrer sozialen Funktion stark eingeschränkt. Sogenannte „Kaffeeecken“ mussten schließen und persönliche Kontakte wurden stark heruntergefahren.

Ziel der Sonderförderung ist es, die Dorfläden als soziale Treffpunkte und lebendige Dorfmittelpunkte zu stärken. Hierfür werden insgesamt 100.000,00 € durch das Ministerium des Innern und für Sport zur Verfügung gestellt.

Weitere Informationen und Hinweise für die Antragstellerinnen und Antragsteller finden Sie unter:

https://mdi.rlp.de/de/unsere-themen/staedte-und-gemeinden/foerderung/kommunalentwicklung/dorfladen/

 

Aktuelle Ausgabe kostenfrei als E-Paper lesen
Eifelzeitung E-Paper Aktuelle Ausgabe kostenfrei als E-Paper lesen