Teuerungsrate im Januar bei plus 1,7 Prozent

Die Inflationsrate ist zum Jahresauftakt gestiegen. Wie das Statistische Landesamt in Bad Ems mitteilt, war der Verbraucherpreisindex im Januar 2020 um 1,7 Prozent höher als im Vorjahresmonat. Das ist der höchste Wert seit April 2019. Im Dezember 2019 hatte die Inflationsrate bei plus 1,4 Prozent gelegen

Die Energiepreise stiegen im Januar 2020 das erste Mal seit August 2019 wieder. So mussten die Verbraucherinnen und Verbraucher 3,3 Prozent mehr für Energie bezahlen als ein Jahr zuvor. Zwischen August und Dezember 2019 verringerten sich die Preise für Energie zwischen 0,5 und 5,5 Prozent. Mineralölprodukte waren gegenüber dem Vorjahresmonat um 2,2 Prozent teurer: Während die Kraftstoffpreise um 3,3 Prozent stiegen, verbilligte sich Heizöl (einschließlich Umlage) um 1,9 Prozent. Steigende Preise waren auch für Strom (plus 6,0 Prozent), Gas (einschließlich Umlage; plus 3,7 Prozent) und Fernwärme (plus 2,3 Prozent) festzustellen.

Die Preise für Nahrungsmittel erhöhten sich binnen Jahresfrist um 1,5 Prozent. Den kräftigsten Preisanstieg gab es bei Fleisch und Fleischwaren (plus 6,3 Prozent). Zum Beispiel kostete Schweinebraten 12,2 Prozent mehr als ein Jahr zuvor. Obst verteuerte sich ebenfalls spürbar (plus 3,5 Prozent; darunter Äpfel plus 11,4 Prozent). Auf der anderen Seite waren bei Speisefetten und Speiseölen sowie bei Gemüse deutliche Preisrückgänge zu verzeichnen (minus 7,1 bzw. minus 4,1 Prozent). So nahmen die Butterpreise um 12,5 Prozent und die Kartoffelpreise um 14,1 Prozent ab. Die Preise für Molkereiprodukte und Eier veränderten sich dagegen kaum (plus 0,1 Prozent).

Die Teuerungsrate ohne Nahrungsmittel und Energie, die auch als Kerninflationsrate bezeichnet wird, ist im Januar 2020 im Vergleich zum Vormonat gesunken. Sie belief sich auf plus 1,5 Prozent. Im Dezember 2019 hatte sie bei plus 1,7 Prozent gelegen.

In neun der zwölf Abteilungen sind die Preise im Vergleich zum Vorjahresmonat gestiegen. Die größten Preissteigerungen gab es mit einem Plus von 2,5 Prozent im Verkehrsbereich und in der Abteilung „Andere Waren und Dienstleistungen“, zu der u. a. Dienstleistungen sozialer Einrichtungen wie die ambulante und stationäre Pflege gehören. Die Preise für alkoholische Getränke und Tabakwaren zogen ebenfalls an (plus 2,2 Prozent). Preissenkungen gab es in der Abteilung „Post und Telekommunikation“ (minus 0,3 Prozent) sowie bei Bekleidung und Schuhen (minus 0,2 Prozent). Beim Bildungswesen sanken die Preise nur geringfügig (minus 0,1 Prozent).

Veränderungen gegenüber Dezember 2019

Gegenüber dem Vormonat sind die Verbraucherpreise im Januar 2020 um 0,6 Prozent zurückgegangen. Mit Abstand am höchsten fielen die Preisrückgänge in den Abteilungen „Freizeit, Unterhaltung und Kultur“ sowie „Bekleidung und Schuhe“ aus (minus 6,3 bzw. minus 6,0 Prozent). Es folgt das Bildungswesen mit einem Minus von 0,7 Prozent. Acht der zwölf Abteilungen verzeichneten dagegen Preissteigerungen: Am stärksten erhöhten sich die Preise in den Bereichen „Andere Waren und Dienstleistungen“ (plus 0,9 Prozent).

Die Veränderung des Verbraucherpreisindexes (VPI) misst die durchschnittliche Preisveränderung der Waren und Dienstleistungen, die von privaten Haushalten für Konsumzwecke gekauft werden. Rund um die Monatsmitte erheben in 11 rheinland-pfälzischen Berichtsgemeinden 18 Preisermittlerinnen bzw. Preisermittler im Auftrag des Statistischen Landesamtes in mehr als 2.000 Berichtsstellen (z. B. Kaufhäuser) rund 20.000 Einzelpreise. Dabei werden die Preise von 600 genau beschriebenen Waren und Dienstleistungen erfasst. Die Preisveränderungen werden gemäß der Verbrauchsbedeutung, die den Waren und Dienstleistungen bei den Ausgaben der privaten Haushalte (sogenannte Wägungsschema) zukommt, im Preisindex berücksichtigt. Die Veränderung des VPI gegenüber dem Vorjahresmonat beziehungsweise dem Vorjahr wird umgangssprachlich auch als Inflationsrate bezeichnet.
Neben dem VPI dienen Kerninflationsraten als ergänzende Kennzahlen zur Beurteilung der Geldwertentwicklung. Sie geben an, wie sich die Verbraucherpreise entwickeln, wenn bestimmte Güter des Warenkorbs nicht mit eingerechnet werden. Das sind zumeist Güter mit erfahrungsgemäß stark schwankenden Preisen. In dieser Pressemitteilung wird die Veränderung des Gesamtindexes ohne Energie und Nahrungsmittel als Kerninflationsrate bezeichnet.
Die Pressemitteilung zum Berichtsmonat Januar 2020 enthält vorläufige Ergebnisse. Sofern bis zum 5. Februar 2020 keine Korrektur erscheint, sind die veröffentlichten Ergebnisse als endgültig anzusehen.

Autorin: Dr. Melanie Nofz (Referat Unternehmensregister, Verdienste, Preise)


Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz

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