Verschärfte Corona-Lage – viele Anmeldungen in Impfzentren

Mainz (dpa/lrs) – Angesichts der zugespitzten Corona-Lage sind seit Mittwoch wieder 8 von früher 32 Impfzentren in Rheinland-Pfalz am Start. Wie das Gesundheitsministerium in Mainz mitteilte, haben sich bereits mehr als 110.000 Menschen für einen Termin in einem der Zentren angemeldet. 100.000 von ihnen hätten inzwischen auch einen Termin. Die Impfzentren im Kreis Mainz-Bingen, in Neustadt an der Weinstraße, Trier, Koblenz, Ludwigshafen, Germersheim, Kaiserslautern und im Rhein-Lahn-Kreis bieten Erst- und Zweitimpfungen, aber auch Auffrischungsimpfungen (Booster) an. Das Impfzentrum in der Landeshauptstadt Mainz soll Anfang Dezember folgen.

Gesundheitsminister Clemens Hoch (SPD) geht davon aus, dass die ebenfalls seit Mittwoch gültigen strengeren Corona-Regeln, eine Reihe ungeimpfter Menschen dazu bewegen, sich doch noch gegen das Virus schützen zu lassen. Die neue Corona-Bekämpfungsverordnung erschwert den Zugang Ungeimpfter zu vielen Teilen des gesellschaftlichen Lebens, weil dort nur noch der Zutritt für Geimpfte und Genesene gilt. «Ich bin fest davon überzeugt, dass wir es aus dieser Pandemie herausschaffen werden. Aber dafür müssen jetzt noch mehr Menschen sich und andere schützen, indem sie sich impfen lassen»

Hoch betonte: «Wir haben im Land flächendeckende Impfangebote» Dazu zählten neben den Impfzentren vor allem die niedergelassenen Ärzte sowie die Impfbusse, kommunale Angebote und 21 Krankenhausstandorte.

«Viele Menschen wollen sich boostern lassen, werden auf Wochen vertröstet oder stehen stundenlang vor Impfbussen – zum Teil erfolglos – in der Schlange», kritisierte Oppositionschef Christian Baldauf. Die Erst- und Zweitimpfungen müssten parallel auch forciert werden. «Das geht nur, wenn mehr Impfmöglichkeiten ohne lange Wartezeit geschaffen werden. Deshalb müssen sofort alle Impfzentren wieder geöffnet werden, bei denen das kurzfristig möglich ist», forderte der CDU-Politiker.

Die neue Corona-Verordnung sieht in Innenräumen für Erwachsene grundsätzlich die 2G-Regel vor. Das bedeutet Zutritt nur noch für Genesene und Geimpfte – etwa in der Gastronomie, Hotellerie, in Discos, Museen, Ausstellungen und Theatern. Ausgenommen davon ist aber der Handel. Am Arbeitsplatz und in Bussen und Bahnen gilt nach den bundesweiten Beschlüssen 3G (geimpft, genesen oder getestet).

Kontrollen zur Einhaltung der 3G-Regeln in öffentlichen Verkehrsmitteln begannen bereits stichprobenartig. Ausnahmen gelten laut Verkehrsunternehmen Rhein-Neckar-Verkehr GmbH (RNV) für Kinder unter sechs Jahren sowie Schüler, weil sie für ihren Schulbesuch regelmäßig getestet würden, sagte ein Sprecher des Unternehmens. Maskenverweigerer oder Personen ohne 3G-Nachweis verweise man aus den Fahrzeugen. «Darüber hinaus sind unsere Möglichkeiten zur Sanktionierung allerdings begrenzt», hieß es.

Die Maskenpflicht gilt seit Mittwoch grundsätzlich, wenn der Abstand von 1,50 Metern nicht sicher eingehalten werden kann – sowohl bei Innen- als auch bei Außenveranstaltungen. Masken sind somit auch auf Weihnachtsmärkten und in Fußgängerzonen Pflicht, wo genau legen die Kommunen fest. Die 2G-Regel soll auch auf Weihnachtsmärkten gelten, soweit sie kontrollierbar ist.

An den Schulen gibt es wieder zwei anlasslose Tests pro Woche. Zudem gilt wieder Maskenpflicht am Platz in weiterführenden Schulen. An den Hochschulen gilt grundsätzlich weiterhin Präsenz unter 3G, aber «mit angepassten Lösungen für jede Hochschule». Bei Prüfungen müssen Ungeimpfte einen Test vorlegen, der nicht älter als 24 Stunden sein darf.

 

 

 

 

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