Weihnachtsamnestie für 80 Gefangene

Mainz (dpa/lrs) – 80 Gefängnisinsassen in Rheinland-Pfalz können sich in diesem Jahr dank der sogenannten Weihnachtsamnestie über eine vorzeitige Entlassung aus der Haft freuen. Dadurch soll Gefangenen, die erst kurz vor oder an Weihnachten entlassen werden müssten, ihre Wiedereingliederung in die Gesellschaft erleichtert werden, wie das Justizministerium erklärte. «Erfahrungsgemäß sind Wohnungs- und Arbeitssuche in der Weihnachtszeit besonders erschwert. Die Regelung ist damit ein wichtiger Beitrag zum Ziel der Resozialisierung», erklärte Sprecher Christoph Burmeister. Der überwiegende Teil sei bereits am 9. November entlassen worden.

Im vergangenen Jahr hatten 110 Gefangene von der Regelung profitiert, im Jahr davor waren es 123. Die geringere Zahl in diesem Jahr hänge indirekt mit der Corona-Pandemie zusammen, sagte Burmeister. Noch immer werde die Vollstreckung bei sogenannten Ersatzfreiheitsstrafen – also Menschen, die zu einer Geldstrafe verurteilt wurden, diese aber nicht bezahlen – teilweise zurückgestellt. Daher sei die Zahl der Gefangenen insgesamt noch immer unterdurchschnittlich und damit auch die Zahl derer, die unter die Gnadenregelung gefallen sind.

Von der Weihnachtsamnestie ausgenommen sind Männer und Frauen, die beispielsweise als Gefährder eingestuft sind. Keine vorweihnachtliche Milde gibt es außerdem für diejenigen, von denen die Haftanstalt weiß, dass mit einer Ausweisung zu rechnen ist oder ein Auslieferungsverfahren ansteht. Das gilt auch für Häftlinge, die hinter Gittern oder während eines Freigangs erneut kriminell geworden sind.

 

 

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