Wissing verdoppelt Aufstiegsbonus auf 2.000 Euro

RLP. Wirtschaftsminister Dr. Volker Wissing verdoppelt den Aufstiegsbonus I auf 2.000 Euro. Der Minister würdigt damit die Bereitschaft, sich beruflich fortzubilden und schafft weitere Anreize für die wirtschaftspolitisch bedeutende Berufsbildung. Die Boni-Erhöhung ist ein wichtiger Beitrag zur Fachkräftesicherung.

„Berufliche Bildung ist uns viel wert!“, sagte Wirtschaftsminister Dr. Volker Wissing. „Wir wollen unsere Wertschätzung der beruflichen Fortbildung und die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Ausbildung betonen. Deshalb verdoppeln wir den Aufstiegsbonus auf 2.000 Euro“, so Wissing. „Unsere mittelständische Wirtschaft sucht händeringend Fachkräfte. Es ist die logische Schlussfolgerung, attraktive Anreize zu schaffen, um mehr Fachkräfte auszubilden. Mit der Erhöhung des Aufstiegs-
bonus I fördern wir die Qualifizierung der Fachkräfte von morgen“, so Wissing.

Der Aufstiegsbonus I wird für erfolgreich abgelegte Meisterprüfungen, gleichwertige Fortbildungsprüfungen in gewerblichen und kaufmännischen Berufen sowie in der Landwirtschaft gewährt. Bisher haben junge Meister oder Fachwirte 1.000 Euro erhalten. Rückwirkend zum 1. Januar 2020 soll nun die Verdopplung des Bonus auf 2.000 Euro erfolgen.

Außerdem wird der Kreis der Antragsberechtigten erweitert. Somit dürfen zum Beispiel diejenigen, die in Rheinland-Pfalz sowohl wohnen als auch arbeiten, ihre Prüfung auch außerhalb von Rheinland-Pfalz ablegen und die finanzielle Anerkennung des Landes in Anspruch nehmen.

Neben dem Aufstiegsbonus I fördert Rheinland-Pfalz zusätzlich mit dem Aufstiegsbonus II (einmalig 2.500 Euro) den Weg in die Selbstständigkeit. Beide Boni können bei den HWKn, IHKn und der Landwirtschaftskammer beantragt werden. Die Kammern sind für die Antragsabwicklung und Auszahlung zuständig.

Im bundesweiten Vergleich entsprechender Anerkennungsprämien für erfolgreiche Fortbildungsabschlüsse liegt Rheinland-Pfalz mit der Erhöhung auf 2.000 Euro im Spitzenbereich und steht mit seinen zwei Boni auf breitem Fundament.

Für die Jahre 2017 bis 2019 konnten nahezu 5.000 Fortbildungsabschlüsse mit dem Aufstiegsbonus I finanziell gewürdigt und in rund 800 Fällen der Aufstiegsbonus II gewährt werden. Das Land hat in diesem Zeitraum rund 7 Millionen Euro für beide Boni ausgezahlt.

Das Verfahren zum Inkraftsetzen der neuen Verwaltungsvorschrift wird in Kürze abgeschlossen sein. Die Leistungsverbesserungen sollen rückwirkend für alle Fortbildungsabschlüsse ab dem 1. Januar 2020 gelten.

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