Wussten Sie schon, …

… dass die SGD Nord ca. 3300 Stellungnahmen im Jahr zu Baugesuchen abgibt?  

Koblenz. Dabei geht es um Baugenehmigungsverfahren für Bürogebäude bis hin zu großen Industrieansiedlungen. Bei Baugenehmigungsverfahren wird die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord vom Bauamt um Stellungnahme gebeten, wenn es sich um gewerbliche oder wirtschaftlich genutzte Vorhaben handelt.

Ziel ist es, die Menschen an ihrem Arbeitsplatz und in ihrer Umwelt vor Gefahren und Belästigungen zu schützen. Bereits in der Planung eines Bauvorhabens wird somit auf sichere und gesunde Arbeitsplätze geachtet. Mögliche Beeinträchtigungen der Nachbarn und Anwohner durch Lärm, Gerüche oder Staubniederschläge werden deshalb von der SGD Nord überprüft.

Die SGD Nord kontrolliert auch die Einhaltung von Vorgaben, wie sie in der Arbeitsstättenverordnung geregelt sind. Hierzu zählen Raumabmessungen, das Vorhandensein von Sozialräumen, die Beschaffenheit von Fußböden, Rutschgefahr, Lüftung, Beleuchtung und Fluchtwege.

Nach der Betriebssicherheitsverordnung werden Aufzugsanlagen, Druckbehälter oder Lager von brennbaren Stoffen bewertet. Beim Umgang mit Gefahrstoffen in Betrieben, prüft die SGD Nord die Lagerung und Explosionsgefahren dieser Stoffe.

Weiter Informationen unter www.sgdnord.rlp.de

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