Schäden in der Forstwirtschaft als Folge von Dürre und Hitze

Region. Bundesweit zeigen sich in den Wäldern derzeit immense Schäden. Durch die dynamische Schadensentwicklung mit der Überlagerung von Schadensursachen und -abfolgen (Sturm, Dürre, Hitze, Borkenkäfer) kann die aktuelle Situation nicht mit früheren Sturmkatastrophen verglichen werden. Das ganze Ausmaß der Schäden wird sich erst mit deutlicher Zeitverzögerung zeigen. Gegenwärtig belasten die in Verbindung mit der dramatischen Borkenkäfersituation anfallenden Holzmengen den Markt und führen zu erheblichen forstbetrieblichen Verlusten. Engpässe bestehen bei den Kapazitäten der Holzaufarbeitung und Holzentrindung, der Holzlagerung sowie dem Holztransport. Die Waldbesitzer sehen sich sowohl mit erhöhten Holzaufarbeitungskosten als auch mit verminderten Holzverkaufserlösen konfrontiert. Im Staatswald wurde der Einschlag von Fichten-Frischholz ausgesetzt. Die betroffenen Waldbesitzer sind in der dargestellten Situation auf kurzfristige wie auf langfristige Hilfen seitens des Bundes und des Landes angewiesen.

Die diesbezüglichen Bemühungen, an denen sich der Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz intensiv beteiligt hat, zeigen zwischenzeitlich erste Erfolge. Ein neuer GAK-Fördertatbestand „Förderung von Maßnahmen zur Bewältigung der durch Extremwetterereignisse verursachten Folgen im Wald“ soll geschaffen und bereits in den GAK-Rahmenplan 2019 eingegliedert werden. Damit würde die Rechtsgrundlage zur Unterstützung kommunaler und privater Waldbesitzer bei der Bewältigung von Klimawandelfolgen geschafft.

Vorgesehen sind die Förderfähigkeit von Maßnahmen zur Räumung von Kalamitätsflächen, des integrierten Waldschutzes, zur Anlage von Holzlagerplätzen, zur Wiederherstellung von beschädigten Waldwegen, zur Prävention und Bekämpfung von Waldbränden sowie die Förderfähigkeit von Wiederaufforstung und Vor- /Unterbau.

Der Gemeinde- und Städtebund setzt sich nunmehr dafür ein, dass der Bund in Verbindung mit der sich abzeichnenden Erweiterung des GAK-Rahmenplans ausreichende Finanzmittel für den Aufbau klimastabiler Wälder zur Verfügung stellt. Ferner sollte die besondere Zweckbindung dieser Mittel festgeschrieben werden. Voraussetzung für die Nutzung der neuen Fördermöglichkeiten ist, dass seitens des Landes entsprechende Kofinanzierungsmittel in den Landeshaushalt eingestellt werden.

Die gezielte Unterstützung der Waldbesitzer in Zeiten des Klimawandels ist aus Sicht des Gemeinde- und Städtebundes auch ein Stück gelebte gesellschaftliche Solidarität, da der Wald jedweder Eigentumsart mit seinen vielfältigen Gemeinwohlleistungen der gesamten Bevölkerung kostenfrei offensteht.

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