Sie vertrauen RWE Deutschland für weitere 20 Jahre

Weidingen. Die schiere Zahl war beeindruckend: 49 Ortsbürgermeister unterzeichneten am Dienstag im Dorfgemeinschaftshaus jeweils einen neuen Strom-Konzessionsvertrag mit RWE Deutschland. Aus Essen war dazu Vorstand Dr. Heinz-Willi Mölders angereist, der von Bürgermeister Norbert Schneider begrüßt wurde. Zufriedenheit mit der Stromversorgung sei der Auslöser für diese richtungweisende Entscheidung gewesen, sagte der Bürgermeister einführend. Man habe sich intensiv mit der Materie befasst und die Fakten genau geprüft. „Am Ende war es so, dass alles für die Fortführung eines schon seit Jahrzehnten bestehenden, für beide Seiten guten Miteinanders gesprochen hat.“

Vorstand Dr. Heinz-Willi Mölders hörte das gerne und wertete die Entscheidung der Kommunalpolitiker als „einen Vertrauensbeweis“, dem man auch in Zukunft gerecht werden wolle. Die neuen Konzessionsverträge haben eine Laufzeit von 20 Jahren. Neben den Konzessionsverträgen unterzeichneten Kommunalpolitiker und RWE-Repräsentanten auch Straßenbeleuchtungsverträge für alle Ortsgemeinden. Diese Verträge haben eine Laufzeit von fünf Jahren.

Vorstand Dr. Heinz-Willi Mölders, der gemeinsam mit dem Leiter der Hauptregion Rheinland-Pfalz, Dr. Lothar Oelert, und dem Leiter der Region Trier, Michael Arens, zur Vertragsunterzeichnung nach Weidingen gekommen war, sieht die Jahrzehnte alte Partnerschaft als Verpflichtung: „Das Vertrauen, das uns an diesem Tag erneut ausgesprochen wurde, wird uns anspornen, das tägliche Miteinander noch weiter zu verbessern.“ Dazu gehöre auch ein zukunftsorientierter Netzausbau, den RWE Deutschland kontinuierlich fortführen werde.

Stichwort Konzessionsvertrag

Bei der Vergabe des Konzessionsvertrages durch die Kommune geht es lediglich um die Nutzung des Wegerechtes, nicht aber um die Lieferung von elektrischer Energie. Das war nicht immer so: Vor der Liberalisierung des Energiemarktes vergaben die Gemeinden mit dem Abschluss des Konzessionsvertrages nicht nur das Wegerecht, sie entschieden damit auch, welches Energieversorgungsunternehmen (EVU) die allgemeine Versorgung von „Letztverbrauchern“ im Gemeindegebiet durchführten. Der Kunde selbst hatte kein Mitspracherecht, von welchem EVU er seinen Strom geliefert bekam. Es gab eine vollständig integrierte Wertschöpfungskette, in der Erzeugung, Beschaffung, Übertragung und Verteilung sowie die Belieferung des Endkunden in einer Hand lag. Diese Wertschöpfungskette gehört der Vergangenheit an. Alle Aktivitäten der vor- und nachgelagerten Stufen „Erzeugung“ und „Vertrieb“ sind nach den Vorgaben des Gesetzgebers heute vollkommen unabhängig vom Netzeigentum. Auch die Stromlieferung und Einspeisung erneuerbarer Energien wird durch einen Konzessionsvertrag in keiner Weise eingeengt. Heute haben die Verbraucher wegen dieser Trennung von Erzeugung, Netz und Vertrieb die freie Wahl ihres Lieferanten. Der Netzbetreiber muss seine Netze jedem Lieferanten und Stromerzeuger diskriminierungsfrei zur Verfügung stellen.

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