Siedlungs- und Verkehrsflächen dehnen sich weiterhin aus Zunahme verlangsamt sich deutlich

Die in Rheinland-Pfalz für Siedlungen und Verkehr beanspruchte Fläche – landläufig als Flächen­verbrauch bezeichnet – nahm auch im Jahr 2009 weiter zu. Wie das Statistische Landesamt in Bad Ems mitteilte, wurden im zurückliegenden Jahr landesweit 227 Hektar zusätzlich als Sied­lungs- und Verkehrsfläche genutzt. Ein Jahr zuvor hatte der Anstieg noch bei rund 1.200 Hektar gelegen. Die rheinland-pfälzische Siedlungs- und Verkehrsfläche umfasst zwischenzeitlich 282.100 Hektar, das sind 14,2 Prozent der Landesfläche.

Damit liegt der rhein­land-pfälzische Anteil der Siedlungs- und Verkehrsflächen über dem Durchschnitt der deutschen Flächenstaaten (2008: 12,9 Prozent). Bei den anderen großen Flächennutzern gab es kaum Verände­rungen. Einer um 481 Hektar kleiner gewordene Landwirtschaftsfläche (832.500 Hektar) steht eine um 326 Hektar vergrößerte Waldfläche (832.400 Hektar) gegenüber. Land- und Forstwirtschaft nutzen damit jeweils 41,9 Prozent des Landes. Bundesweit beträgt der Anteil der Landwirtschafts­fläche 52,5 Prozent; die Waldfläche macht 30,1 Prozent aus.

Inwieweit der deutlich verlangsamte Anstieg der Siedlungs- und Verkehrsflächen in der konjunk­turellen Situation des Jahres 2009 begründet ist und ob die seit den 1990er-Jahren geführte Dis­kussion über eine nachhaltige Nutzung der Ressource Boden zu dieser Entwicklung beigetragen hat, wird die Zukunft zeigen. Fest steht jedoch, dass der aktuell ermittelte Wert des Flächenver­brauchs unterhalb der von der Landesregierung für das Jahre 2020 anvisierten Zielgröße von rund 450 Hektar liegt.

Die Flächenerhebung nach Art der tatsächlichen Nutzung wertet in jährlichem Turnus Daten des Automatisierten Liegenschaftsbuches (ALB) der Vermessungs- und Katasterverwaltung nach einem detaillierten Nutzungsartenkatalog aus. Bis zum Jahre 2008 erfolgte diese Auswertung in vierjährigen Abständen. Auf den Stand 31.12.2009 aktualisierte Ergebnisse liegen für alle rheinland-pfälzischen Verwaltungsbezirke vor.

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