Stellungnahme zur Demonstration der Schrotthändler am 18. Januar in Trier

Die Schrotthändler der Region sehen ihre Existenz gefährdet. Dafür gehen Sie am Freitag, dem 18. Januar auf die Straße. Sie demonstrieren gegen das neue Elektrogesetz welches ihnen verbietet, Elektroaltgeräte zu transportieren.

Auch der Zweckverband Abfallwirtschaft Region Trier (A.R.T.) hat aufgrund der gesetzlichen Vorgaben sein Serviceangebot angepasst. Denn das Gesetz schreibt – neben der Rücknahmepflicht für den Handel – den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern in Deutschland vor, dass sie Übergabestellen für Elektrogeräte aus privaten Haushalten bereitstellen müssen. Dem trägt der A.R.T. durch sein Angebot der kostenlosen Anlieferung von Elektroaltgeräten an seinen Standorten in Trier, Mertesdorf, Rittersdorf, Sehlem und Walsdorf Rechnung.

Die dort angelieferten Altgeräte werden der Stiftung Elektro-Altgeräte-Register (EAR) gemeldet und von dieser der Verwertung zugeführt. Der A.R.T. erhält für diese Geräte keinerlei finanzielle Entschädigung und hat somit aus deren Sammlung keine Einnahmen. Davon ausgenommen sind im Verbandsgebiet des A.R.T. lediglich Elektrokleingeräte, die im Elektrogesetz als „Gruppe 5“ erfasst werden. Der große personelle Aufwand an den Sammelstellen kann nur teilweise durch die Einnahmen aus der Vermarktung der Elektrokleingeräte gedeckt werden. Die darüber hinaus anfallenden Kosten finanziert der A.R.T. aus dem Gebührenhaushalt.

Wer seine Altgeräte nicht beim Handel oder an einem der Standorte des A.R.T. anliefern kann oder möchte, der kann in der Stadt Trier und im Landkreis Trier-Saarburg den Abholservice des A.R.T. gegen eine Gebühr von 20 Euro in Anspruch nehmen. Die Terminvereinbarung hierfür ist über das Service-Telefon unter 0651 – 9491 414 möglich. Weitere Informationen zum Thema bietet der A.R.T. auf seiner Webseite unter www.art-trier.de/elektro.

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