58-jähriger Kinderschänder zu elfeinhalb Jahren Gefängnis verurteilt

Trier. Die 3. Große Strafkammer des Landgerichts Trier hat vergangene Woche eine 58-jährigen Mann aus Thalfang wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in 260 Fällen sowie wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in 26 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 11 Jahren und 6 Monaten verurteilt.

Der Verurteilte soll in 4 Fällen zwischen 2000 und 2004 Oralverkehr an einem damals 10 bis 13 Jahre alten Jungen durchgeführt haben. Zudem soll er zwischen 1998 und 2002 in insgesamt 208 Fällen an seinem Neffen, der damals 10 bis 13 Jahre alt gewesen sein soll, sexuelle Handlungen durchgeführt haben. Zwischen 2005 und 2007 soll er in insgesamt 74 Fällen an einem Freund seines Sohnes, der in diesem Zeitraum 12 und 13 Jahre alt gewesen sein soll, sexuelle Handlungen durchgeführt haben.

Dem Angeklagten wird weiter von der Anklageschrift vorgeworfen, kinderpornographische Abbildungen und kinderpornographische Video- und Bilddateien besessen zu haben. Die Sicherungsverwahrung bleibt vorbehalten. Der Angeklagte wurde zudem verurteilt, an den Adhäsionskläger ein Schmerzensgeld in Höhe von 10.000 Euro nebst Zinsen zu zahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Zur weiteren Sachverhaltsdarstellung wird auf die als Anlage beigefügte Pressemitteilung Bezug genommen.

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