Anklage gegen zwei Männer nach Raserunfall

Trier (dpa/lrs) – Gut vier Monate nach einem Raserunfall mit einem lebensgefährlich verletzten Fußgänger hat die Staatsanwaltschaft Trier zwei Männer angeklagt. Dem mutmaßlichen Fahrer des Tatautos werde versuchter Totschlag und Unfallflucht vorgeworfen, teilte die Anklagebehörde an Dienstag mit. Gegen den 21-Jährigen sei auch Anklage wegen «des hinreichenden Tatverdachts eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens» erhoben worden.

Ein 22-Jähriger, der dem 21-Jährigen nach dem Unfall geholfen haben soll, das Tatauto zu verstecken, ist laut Staatsanwaltschaft wegen versuchter Strafvereitelung angeklagt. Er sei «an der Verursachung des Unfalls» nicht beteiligt gewesen.

Nach den Erkenntnissen der Ermittler hatte der 21-Jährige am 31. Juli mit seinem Auto in der Trierer Innenstadt «mit weit überhöhter Geschwindigkeit» einen gleichaltrigen Fußgänger erfasst, als dieser die Straße überquerte. Zuvor soll es zu einem sogenannten Poserverhalten mit Motoraufheulen und kurzen Beschleunigungs- und Bremsmanövern mit dem Auto des 22-Jährigen gekommen sein.

Die beiden Autos hätten sich aber kein Rennen geliefert. Man könne sich aber auch als Einzelner eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens strafbar machen, wenn sich «mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt», teilte die Staatsanwaltschaft mit.

Nach dem Unfall hatten sich beide Fahrzeuge vom Tatort entfernt, ohne sich um den Verletzten zu kümmern. Das Unfallfahrzeug wurde einen Tag später versteckt an einem abgelegenen Ort in Trier gefunden. Der Fahrer des Tatautos, der mit europäischen Haftbefehl gesucht worden war, wurde gut einen Monat später in Berlin festgenommen.

 

 

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