CDU Trier fordert Hilfspaket für Trierer Gastronomen, Einzelhändler und Hoteliers

Die Corona-Krise stellt für Einzelhändler, Gastronomen und Hoteliers eine existenzielle Bedrohung dar. Die bislang beschlossenen Maßnahmen der Bundesregierung (z.B. die Reduzierung der Mehrwertsteuer auf 7% in der Gastronomie) greifen allerdings erst ab dem Zeitpunkt einer bislang nicht abzusehenden Fortführung der Geschäftstätigkeit.

„Insbesondere als Stadt Trier sind wir nun gefordert, unsere Einzelhändler, Gastronomen und Hoteliers in der aktuellen Notsituation spürbar im Rahmen unserer Möglichkeiten zu unterstützen. Das Oberzentrum und die Touristenmetropole Trier lebt von einer hohen Aufenthaltsattraktivität, die – natürlich neben unserem kulturhistorischen Erbe – von unserem innenstädtischen Gewerbe in diesen Branchen maßgeblich geprägt wird. Diesen Betrieben muss unter die Arme gegriffen werden. Daher beantragt die CDU, in der kommenden Stadtratssitzung am 26. Mai, ein umfassendes Hilfspaket!“, so Thorsten Wollscheid, Vorsitzender der CDU Trier.

Da die direkten finanziellen Einwirkungsmöglichkeiten der Stadt Trier diesbezüglich limitiert sind und wir deshalb Bund und Land in der Pflicht sehen, entsprechende Hilfsmaßnahmen zu ergreifen, fordert die CDU im Rahmen der städtischen Einflussmöglichkeiten folgende Schritte:

  1. Die Sondernutzungsgebühren für Außengastronomie und Warenauslage im Außenbereich wird für das Jahr 2020 komplett erlassen.

Die Außengastronomie, sobald wieder nutzbar, sowie die Warenauslage im Außenbereich des Einzelhandels sollten in diesem Jahr kostenfrei nutzbar sein. Diese von der Stadt direkt umsetzbare Maßnahme würde den extremen Kostendruck der Unternehmen partiell abfedern.

  1. Für den Zeitraum der Corona-bedingten Einschränkungen gibt die Verwaltung für die Außengastronomie Flächen über die aktuell vorgegebenen Bereiche hinaus frei, sofern dies unter Sicherheitsgesichtspunkten vertretbar ist.

Bei einer Öffnung gastronomischer Betriebe ist derzeit davon auszugehen, dass zunächst strenge Abstandsregeln einzuhalten sein werden. Daher werden die aktuell bestehenden Sitzplätze nur eingeschränkt zur Verfügung stehen. Für die Wirte ist eine Wiedereröffnung jedoch erst bei einer bestimmten Anzahl an Plätzen wirtschaftlich rentabel. Um den Gastronomen die Möglichkeit zu eröffnen, ihre Gäste im Außenbereich unter Wahrung aller geltenden Abstandsregeln wirtschaftlich profitabel zu bewirten, soll daher die dafür zur Verfügung stehende Fläche an Orten, an denen dies möglich ist, ausgeweitet werden. Selbstverständlich sind hierbei Flucht- und Zufahrtswege für Rettungskräfte jederzeit frei zu halten. Diese Regelung soll zunächst für das Jahr 2020 bzw. für den Zeitraum der Corona-bedingten Einschränkungen gelten.

  1. Der Stadtvorstand appelliert eindringlich an die Vermieter von Einzelhändlern, Gastronomen und Hoteliers, diesen in dieser schwierigen Zeit bei fälligen Mietzahlungen entgegen zu kommen, um somit Existenzen vor dem wirtschaftlichen Ruin zu bewahren. Die Stadt Trier geht hier mit gutem Beispiel voran und erlässt den Mietern von städtischen Gebäuden, die ihre Räume zu gastronomischen Zwecken oder für den Einzelhandel nutzen, die Miete für das gesamte Kalenderjahr 2020.

Ein zurzeit existenzielles Problem für Betriebe stellen fixe laufende Kosten dar, während die Wirtschaftstreibenden andererseits keine oder nur stark reduzierte Einnahmen erzielen können. Neben einem Appell an alle Vermieter, für eine begrenzte Zeit auf Mietzahlungen zu verzichten bzw. diese zu reduzieren, sollte die Stadt dort, wo sie als Vermieter für Gastronomen und Einzelhändler agiert, beispielhaft vorangehen und ebenfalls für das Jahr 2020 auf Miete verzichten.

  1. Der vom Stadtrat beschlossene autofreie Sonntag wird auf 2021 verschoben.

Selbstverständlich akzeptieren wir den – gegen unser Votum – gefassten Beschluss des Trierer Stadtrates vom 28.01.2020, im Rahmen der Europäischen Woche der Mobilität, einen autofreien Sonntag zu realisieren. Aufgrund der aktuellen Sondersituation erachtet die CDU es jedoch im Hinblick auf die heimische Wirtschaft als wünschenswerter, möglichst viele Touristen an einem (etwaig sogar verkaufsoffenen) Septembersonntag nach Trier zu locken, ohne diese einer verkehrspolitischen Sondersituation auszusetzen. Zudem ist eine verlässliche Planung eines Rahmenprogramms derzeit nicht möglich. Wir schlagen daher vor, den autofreien Sonntag erst im Jahr 2021 durchzuführen.

 

  1. Die TTM GmbH wird beauftragt, ein auf die aktuelle Situation angepasstes Werbekonzept für die Stadt Trier zu erstellen.

Der gesamte Tourismusbereich ist derzeit dazu gezwungen, neue Wege zu gehen und sich umzustellen. Auf Sichtweite wird insbesondere der touristische Binnenmarkt eine immens verstärkte Relevanz erleben. Zudem werden Individualreisen den Massentourismus ersetzen. Daher gilt es, Triers Vorzüge vor diesem Hintergrund herauszuarbeiten und ein angepasstes Stadtmarketingkonzept zu entwickeln.

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