Die Neuordnung der Pfarreienlandschaft im Bistum wird umgesetzt

Bischof Dr. Stephan Ackermann erlässt Umsetzungsgesetz

Trier. Bischof Dr. Stephan Ackermann hat am 15. Oktober das „Gesetz zur Umsetzung der Ergebnisse der Diözesansynode 2013 – 2016“ erlassen. „Mit dem Gesetz haben wir die Grundlage für die territoriale und organisatorische Neugliederung und -gestaltung der Pfarreien im Bistum Trier geschaffen“, erklärte Ackermann. „Damit haben wir eine wichtige Etappe der Synodenumsetzung geschafft. Der neue Rahmen für das kirchliche Leben in unserem Bistum ist gesetzt.

Jetzt gilt es, auch die neuen seelsorglichen Konzepte Wirklichkeit werden zu lassen; gleichzeitig aus dem reichen Schatz des großen Engagements von Ehren- und Hauptamtlichen aus den letzten Jahrzehnten zu schöpfen und dabei auch neue Orte von Kirche zu entdecken“, sagte der Bischof.

Dem Erlass vorangegangen war eine umfassende Anhörung aller amtierenden Gremien und Räte sowie der leitenden Pfarrer und Dechanten im Bistum, an der sich rund 90 Prozent aller Angeschriebenen beteiligt hatten.

Generalvikar Dr. Ulrich Graf von Plettenberg teilte mit, die geplanten weiteren 20 Pfarreien der Zukunft würden zum 1. Januar 2021 errichtet. „Vor der Entscheidung haben wir die Steuerungsgruppen in den entsprechenden Pfarreien um ihre Einschätzung gebeten, ebenso die Mitglieder der diözesanen Gremien“, erläuterte von Plettenberg.

Als zweite Option stand die Errichtung im Jahr 2022 zur Debatte. Eine klare Mehrheit habe sich für den früheren Termin ausgesprochen. Dieses Votum habe sich mit der Wahrnehmung der Bistumsleitung gedeckt. „Mit dem Umsetzungsgesetz sind die Rahmenbedingungen für alle zukünftigen Pfarreien geschaffen“, sagte der Generalvikar.

„Wir spüren vielerorts den Wunsch, jetzt alle Energie und Kraft in die Seelsorge und die Entwicklung hin zu einer missionarischen und diakonischen Kirche zu investieren.“ Die Veränderungen im Verwaltungsbereich und die Schnittstellen zwischen der Bistumsverwaltung und den neuen Kirchengemeinden seien vorbereitet und ab Januar 2020 im Einsatz.

„Wir wissen, dass wir mit der Errichtung 2021 nur eine kurze Phase haben werden, in der wir lernen und nachjustieren können. Die Hinweise und Bedenken derer, die sich für einen Start 2022 ausgesprochen haben, werden wir in die weiteren Planungen einfließen lassen.“ Von Plettenberg betonte, die ersten 15 Pfarreien sollten bewusst keine „Modell-Projekte“ sein: „Es geht jetzt darum, den für alle verbindlich eingeschlagenen Weg zeitnah umzusetzen.“

Die neuen Pfarreien selbst werden per Dekret errichtet; die Dekrete für die 2020 startenden Pfarreien liegen aktuell den amtierenden Gremien und Räten für eine weitere Anhörung vor. Ab Mitte November wird in diesen fünfzehn Pfarreien der jeweilige Rat der Pfarrei gewählt. Die Leitungsteams für die Pfarreien sind bereits bekannt gegeben.

Alle Informationen zur Synodenumsetzung sind unter www.herausgerufen.bistum-trier.de zu finden. Ebenfalls zum 15. Oktober ist die Zeitung „EinBlicke 3“ erschienen. Sie steht unter www.bistum-trier.de/heraus-gerufen/einblicke/einblicke-3-oktober-2019/ zum Lesen oder Download bereit und liegt gedruckt in den Pfarreiengemeinschaften vor. 

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