Entscheidung zum „Prümer Taliban“

Trier. Das Verwaltungsgericht Trier hat die Klage des sog. „Prümer Talibans“ aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 10. April 2019 abgewiesen. Die schriftliche Begründung der Entscheidung folgt und wird Gegenstand einer weiteren Pressemitteilung sein.

 

 

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