Gewaltakt an der Universität Trier

Trier. Am 28. Mai diesen Jahres kam es zu einem physischen Gewaltakt in Verbindung mit einem weitreichenden Veranstaltungsverweis an der Universität Trier. An jenem Tag hat das Referat für Antirassismus und Antifaschismus des AStA (Allgemeiner Studierendenausschuss) der Universität Trier die Publizistin Veronika Kracher (z.B. taz) eingeladen. Frau Kracher hielt einen Vortrag zum Thema „Burschenschaften. Sexualisierter Antisemitismus und deutsche Männlichkeit“.

Jener Vortrag wurde nicht durch Zwischenrufe der anwesenden Studenten gestört. Frau Kracher beleidigte jedoch nach einer Nachfrage einen anwesenden Studenten mit den Worten: Er könne die „Schnauze halten“ oder gehen.

In einer Pause des Vortrags kam es dann zu jenem physischen Gewaltakt. Ein Student recherchierte auf Facebook Frau Kracher. Dabei waren ihm verschiedene öffentlich zugängliche Bilder aufgefallen.

Einige Bilder sind inzwischen von dem Facebookprofil entfernt worden. Frau Kracher stieß dies negativ auf, behauptete durch diese Handlung in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt zu sein und griff jenen Studenten an. Sie stieß ihn zunächst zurück und schlug ihn. Zwei männliche Studenten mussten daraufhin Frau Kracher zurückhalten. Daraufhin erteilten die Veranstalter des Vortrages (Referenten des AStA) den Studenten dieser Gruppe ein Veranstaltungsverbot. Unmittelbar nach diesem Vorfall wollten andere Studenten wissen, was vorgefallen sei. Nachdem sie von dem Verbot erfahren hatten, kritisierten sie das Vorgehen der AStA-Referenten. Diesen Studenten wurde sogleich ebenfalls ein Veranstaltungsverbot erteilt. Unter diesen Studenten befanden sich Mitglieder der politischen Hochschulgruppe des RCDS (Ring Christlich-Demokratischer Studenten) Trier, sowie ein StuPa-Mitglied (Studierendenparlament) jener Hochschulgruppe. Nach der Pause wurde Frau Kracher gestattet ihren Vortrag fortzuführen. Das Veranstaltungsverbot für die entsprechenden Studenten blieb bestehen.

Der RCDS der Universität Trier verurteilt diesen Gewaltakt. Der körperliche Angriff auf einen Studenten der Universität kann nach Meinung des RCDS nicht ohne Folgen bleiben. Es müssen nun Konsequenzen auf Seiten des AStA der Universität Trier und der Universität selber gezogen werden. Die entsprechenden Referenten, welche den Vortrag organisierten, müssen zurücktreten. Außerdem muss eine öffentliche Entschuldigung von Frau Kracher folgen. Die Universitätsleitung muss hier klar einschreiten und mögliche weitere Veranstaltungen mit Frau Kracher untersagen, so der RCDS in seiner Pressemitteilung.

Außerdem muss die Politik des AStA bei der Vergabe von Veranstaltungsverweisen überarbeitet werden. Das Anschauen eines öffentlichen Bildes ist kein hinreichender Grund für einen Verweis. Der Verweis von gänzlich Unbeteiligten ist hier schon als böswillig zu verstehen. Der RCDS kann nur mutmaßen, dass der Verweis seines Mitgliedes aufgrund der kritischen Nachfrage erfolgte. Hier wurde von den entsprechenden Referenten erfolgreich die Beteiligung von RCDS-Mitglieder an einem öffentlichen Vortrag unterbunden. „Das entspricht nicht unserer Vorstellung von demokratischer Partizipation und Meinungsfreiheit. Wenn das nun die Politik des AStA ist, ist die Meinungsfreiheit an der Universität ernsthaft in Gefahr“, so der RCDS abschließend.

v. RCDS der Universität Trier

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