Klinikum Mutterhaus trennt sich konsequent von Mitarbeiter

Trier. Im Klinikum Mutterhaus der Borromäerinnen gilt die „Null-Toleranz-Politik“ bei dem begründeten Verdacht von gravierenden Verstößen gegen Gesetze, Regelungen der AVR (Arbeitsvertragsrichtlinien des Deutschen Caritasverbandes), Arbeitsverträge und interne Verhaltensanforderungen. Das regeln u.a. die Leitlinien des Klinikums. Im Mittelpunkt stehen die Prävention und der Schutz vor Fehlverhalten. Denn die Sicherheit der Patienten und der Mitarbeiter/innen hat im Klinikum oberste Priorität.

Gut funktionierendes Compliance-System

Das seit Jahren gut funktionierende Compliance-System umfasst praktische Regeln des Verhaltens und beschreibt verbindliche Abläufe, Maßnahmen und Zuständigkeiten. Die Richtlinien geben den MitarbeiterInnen wertvolle Anleitung, Orientierung und Unterstützung für ein verantwortungsbewusstes Handeln und den Dienst am Menschen im Sinne des christlichen Leitbildes des Mutterhauses. Das Klinikum ahndet im Sinne einer ‚Null-Toleranz-Politik‘ bewusstes, rechtswidriges Fehlverhalten und Verstöße gegen interne Richtlinien konsequent und ohne Rücksicht auf Rang und Position der handelnden Personen.

Transparentes und entschlossenes Handeln

Aktuell hat sich das Klinikum aus diesen Gründen von einem Mitarbeiter getrennt. Gegen den Mitarbeiter war zuvor ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts einer strafbaren Handlung gemäß § 184b StGB (Besitz kinderpornographischer Schriften) eingeleitet worden. Darüber hatte der Mitarbeiter das Klinikum als Arbeitgeber umgehend proaktiv, d. h. von sich aus, informiert. Das private – außerdienstliche Verhalten – ist mit dem Leitbild des Klinikums und der katholischen Glaubens- und Sittenlehre nicht in Einklang zu bringen. Im Rahmen einer getroffenen Gesamtabwägung und unter Berücksichtigung aller Umstände war eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses für das Klinikum als Arbeitgeber nicht mehr zumutbar. Die Klinikleitung hat aufgrund der Sachlage schnell und entschlossen gehandelt. Sie ist mit dem Mitarbeiter zu der Überzeugung gelangt, das Arbeitsverhältnis einvernehmlich zu beenden. Im Zuge dessen wurde der Mitarbeiter unverzüglich von seinen Dienstpflichten entbunden und freigestellt.

Keine Verdachtsmomente für Fehlverhalten im Klinikum

Der Klinikleitung liegen ausdrücklich keine Anhaltspunkte für ein strafbares Verhalten des Mitarbeiters bei der Ausübung seines Berufes im Klinikum vor.

Staatsanwaltschaft ermittelt

Zum Stand des staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahrens und den im Raum stehenden strafrechtlichen Vorwürfen liegen dem Klinikum keine näheren Informationen vor. Ungeachtet dessen ist es auch nicht Aufgabe des Klinikums, das Verhalten des Mitarbeiters strafrechtlich zu bewerten. Bei weiteren Fragen zu diesem Komplex wird darum gebeten, diese direkt an die zuständige Staatsanwaltschaft in Trier zu richten.

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