Rauschgift-Dealer muss sechs Jahre hinter Gitter

Trier. Die 3. Große Strafkammer  am Landgericht Trier hat am vergangenen Montag einen 31-jährigen Familienvater von zwei Kindern im Alter von vier und sechs Jahren zu sechs Jahren Gefängnis verurteilt. Neben der verhängten Gesamtfreiheitsstrafe hat die Kammer auch die Unterbringung des Mannes in einer Entziehungsanstalt angeordnet.

Seine Ehefrau wurde wegen Beihilfe zum Handeltreiben mit Rauschgift in nicht geringer Menge zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt, deren Vollstreckung allerdings zur Bewährung ausgesetzt wurde. Die Angeklagten im Alter von 31 und 32 lebten in Föhren. Sie sind verheiratet und haben zwei Kinder im Alter von vier und sechs Jahren.

Er ging einer geregelten Arbeit nach, während sie sich um die Kinder kümmerte. Beide sind nicht vorbestraft. Wegen der Vorwürfe sitzt der Angeklagte seit dem 03.11.2015 in Untersuchungshaft. Die Haftanordnung gegen seine Ehefrau wurde außer Vollzug gesetzt.

Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, sich spätestens seit April 2012 als Drogenhändler betätigt zu haben. Dabei soll er seine Drogengeschäfte unter Verwendung mehrerer Bankkonten innerhalb des sogenannten „Darknet“ abgewickelt haben. Es handelt sich hierbei um Marktplätze für Verkäufer und Käufer jedweder illegaler Produkte und Dienstleistungen, die ihren Käufern und Verkäufern absolute Anonymität garantieren. Der tatsächliche Transport der Ware bei Beschaffung und Vertrieb im Großraum Trier soll postalisch erfolgt sein. Seine angeklagte Ehefrau soll ihn hierbei bisweilen unterstützt haben. Im Rahmen seiner Drogenhändlertätigkeit soll der Angeklagte mindestens 119 Taten begangen haben.

Aktuelle Ausgabe kostenfrei als E-Paper lesen
Eifelzeitung E-Paper Aktuelle Ausgabe kostenfrei als E-Paper lesen