Schüsse auf SEK-Beamte bei einem Einsatz in Borler (Kreis Vulkaneifel) – Staatsanwaltschaft Trier erhebt Anklage wegen versuchten Totschlags

Die Staatsanwaltschaft Trier hat gegen einen 43-jährigen Mann aus der Eifel Anklage wegen versuchten Totschlags und Verstoßes gegen das Waffengesetz zur Schwurgerichtskammer des Landgerichts Trier erhoben.

Ihm wird zur Last gelegt, am 01.04.2015 durch die Drohung, sich das Leben zu nehmen, den Einsatz eines Sondereinsatzkommandos der rheinland-pfälzischen Polizei in Borler (Vulkaneifelkreis) veranlasst und während des Einsatzes auf zwei Beamte geschossen zu haben.

Nach dem Ergebnis der von der Kriminaldirektion Trier durchgeführten Ermittlungen hatte der Angeschuldigte im Vorfeld der Ereignisse angekündigt, Selbstmord begehen zu wollen, und sinngemäß zu verstehen gegeben, dass er dabei auch andere Personen töten werde. Am 01.04.2015 verschanzte er sich mit zahlreichen Schuss- und Stichwaffen in einem Haus in Borler. Die alarmierte Polizei setzte daraufhin ein Sondereinsatzkommando ein. Als sich im Rahmen des Einsatzes zwei Beamte des SEK dem Haus genähert hatten und sich sodann wieder entfernen wollten, gab der  Angeschuldigte mit zwei verschiedenen Schusswaffen insgesamt drei Schüsse in Richtung der Beamten ab.

Dabei ging es dem Angeschuldigten seinem eigenen Bekunden nach nicht darum, die Beamten zu töten, sondern diese zu veranlassen, das Haus zu stürmen und ihn im Rahmen der Stürmung zu erschießen. Die Staatsanwaltschaft geht nach dem Ergebnis der Ermittlungen allerdings davon aus, dass der Angeschuldigte bei Abgabe der Schüsse zumindest billigend in Kauf nahm, dass er die Beamten tödlich treffen könne. Einer der Schüsse verfehlte die Beamten nur knapp. Anschließend fügte sich der Angeschuldigte in Selbsttötungsabsicht selbst eine Schussverletzung zu, die er schwerverletzt überlebte. Der Angeschuldigte befindet sich, nachdem sich sein Gesundheitszustand wieder gebessert hat, aufgrund eines Haftbefehls des Amtsgerichts Trier in Untersuchungshaft.

Das Landgericht Trier wird nunmehr über die Zulassung der Anklage  und die Eröffnung des Hauptverfahrens befinden. Ein Termin für die Durchführung der Hauptverhandlung steht noch nicht fest.

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