Siebeneinhalb Jahre Haft wegen Mordversuch

Trier. Die 1. Schwurgerichtskammer des Landgerichts Trier hat am vergangenen Diensttag, 23.07.2019 das Urteil gegen einen 63-jährigen Vater verkündet, der seine Tochter töten wollte. „Der Angeklagte wurde wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung sowie in weiterer Tateinheit mit Töten eines Wirbeltieres ohne vernünftigen Grund zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren und sechs Monaten verurteilt“. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Dem 63 jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, am 21.10.2018 in Trier seiner Tochter in Tötungsabsicht mit einem Messer lebensbedrohliche Schnitt- und Stichverletzungen zugefügt zu haben. Im Anschluss soll der Angeklagte in Selbsttötungsabsicht sich selbst Schnitt- und Stichverletzungen zugefügt haben.

Die schwerstverletzte Tochter soll sich aus ihrer Wohnung in den Hausflur geschleppt haben, wo sie von Nachbarn gefunden und im Anschluss notärztlich versorgt worden sein soll. Sowohl die Geschädigte als auch der Angeklagte sollen zwischenzeitlich genesen sein.

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