Strafverfahren gegen ehemaligen Hauptgeschäftsführer, seinen Stellvertreter und einen Abteilungs- leiter der HWK Trier wegen Betrug und Subventionsbetrug

Koblenz/Trier. Am 22.09.2015 wurde von der 4. Strafkammer am Landgericht Koblenz ein Strafverfahren wegen Betrug eröffnet. Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat Anklage gegen den früheren Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Trier, seinen Stellvertreter, den früheren Leiter des Umweltzentrums sowie einen weiteren Abteilungsleiter wegen Betruges und Subventionsbetruges in insgesamt acht Fällen in wechselnder Beteiligung erhoben. Die Angeschuldigten sind nicht mehr bei der Handwerkskammer Trier beschäftigt.

Ihnen wird zur Last gelegt, in der Zeit von November 2003 bis März 2008, bei der Abrechnung von öffentlich geförderten Projekten, den Fördergebern gegenüber unrichtige Angaben über den tatsächlichen Aufwand, der maßgeblich für die Höhe der Förderung der Projekte war, gemacht zu haben. In diesem Zusammenhang sollen die Angeschuldigten unzutreffende Angaben zu entstandenen Personalkosten gemacht oder Personalkosten abgerechnet haben, obwohl die Mitarbeiter keine oder nur in geringerem Umfang als angegeben förderfähige Projekte bearbeitet hatten.

Nach dem Ergebnis der Ermittlungen waren die unzutreffenden Projektabrechnungen nicht – wie zunächst angezeigt – auf das Umweltzentrum der Handwerkskammer Trier beschränkt. Vielmehr bezieht sich die Anklage auch auf Projekte anderer Abteilungen der Handwerkskammer, die falsch abgerechnet worden sein sollen. Zu den fehlerhaft abgerechneten Projekten gehörte auch das Projekt „Einrichtung eines Kompetenzzentrums für nachhaltiges Renovieren und Sanieren“. Der den Fördergebern entstandene Schaden beläuft sich nach der Anklageschrift auf rund 880.000 Euro.

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