A.R.T. Trier antworte auf offenen Brief von Frau Kolbe aus Daun

Sehr geehrte Frau Kolbe,

uns wurde Ihr “Offener Brief” an die Kreistagsmitglieder zur Stellungnahme weitergeleitet. Wir versichern Ihnen, dass wir als Körperschaft des öffentlichen Rechts unsere Aufgaben als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger auch mit großer Verantwortung besonders gegenüber Menschen mit Behinderung ausüben. In den vergangenen Jahren gab es hierbei zu keinem Zeitpunkt und von keiner Stelle Beanstandungen an unserer Arbeit.

Sie kritisieren als diskriminierend insbesondere die seit dem  01.01.2020 eingeführte getrennte Bioabfallerfassung im kombinierten Bring-/Holsystem mittels dezentral aufgestellter Biogut-Sammelbehälter. Sie sprechen an, dass es bis dahin für Sie als Rollstuhlfahrerin kein Problem gewesen sei, die Biotonne an dem von Ihnen bewohnten Objekt zu bedienen. Die Erfahrungen in der Abfallbranche zeigen hingegen, dass es sehr wohl auch bei der Biotonne im Holsystem zu Schwierigkeiten für Rollstuhlfahrer kommen kann. Beispielhaft sind hier das Heraus- und Zurückstellen der Biotonne zur Entleerung oder auch die Reinigung der Tonnen zu nennen. Sie führen aus, dass der nächstgelegene Bioabfall-Sammelbehälter 50 m von Ihrem Wohnhaus entfernt steht und dass dies für Sie als Rollstuhlfahrerin “nicht machbar” sei. Sowohl aus unserer eigenen Erfahrung als auch von anderen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern wissen wir, dass eine solche Entfernung selbst bis zur nächsten Restmüll- oder gar Biotonne in größeren Wohnanlagen oder auch bei größeren Einzelgrundstücken nicht unüblich ist.

Bereits vor Einführung des jetzigen Systems und auch in den vergangenen Monaten gab es von Seiten des A.R.T. oder der Kreisverwaltung Vulkaneifel Kontakt mit Behindertenbeiräten bzw. Beauftragten für Menschen mit Behinderung. Uns sind außer den von Ihnen bereits mehrfach publizierten Erfahrungsberichten nahezu keine Hinweise zuteil geworden, dass das neue bzw. geänderte Erfassungssystem zu einem unlösbaren oder gar diskriminierenden Problem für Menschen mit Behinderungen führt. Bei allem Respekt vor den Einschränkungen die gerade Menschen im Rollstuhl oft hinnehmen müssen, handelt es sich bei den eingesetzten Sammelbehältern mit einem Volumen von 770 l um DIN-genormte Sammelbehälter wie sie auch bundesweit für die Restabfallsammlung eingesetzt werden. Sie entsprechen zudem den von einer Behörde des zuständigen Ministeriums des Landes Rheinland-Pfalz gemachten Vorgaben zur Mindesthöhe und Einwurföffnung (mit Zugfeder) der Behälter an Grüngutsammelstellen.

Der A.R.T. hat inzwischen niedrigere Abfallsammelbehälter mit einem Volumen von 660 l für die Einsammlung von Bioabfall beschafft. Am 03.04.2020 wurden die Koordinierungsstellen bzw. Vorsitzenden der Beiräte von Menschen mit Behinderung bei den jeweiligen Verbandsmitgliedernangeschrieben und auf die neuen Behältergrößen hingewiesen. Der Intergrationsbeauftragte der Stadt Trier, Herr Gerd Dahm, hat sich unmittelbar darauf vor Ort beim A.R.T. in einem Praxistest mittels Rollstuhl von der besseren Einfüllmöglichkeit überzeugt. Künftig sollen nur noch 660 l-Behälter beschafft werden. Für den von Ihnen genutzten Standort haben wir aufgrund Ihrer Eingaben den Auftrag zum Austausch der 770 l-Behälter gegen 660 l-Behälter erteilt.

Wir behalten uns vor, diesen Brief ebenfalls öffentlich zu machen und hoffen im Übrigen, dass wir Ihnen weiterhelfen konnten.

Mit freundlichen Grüßen

im Auftrag

Stefan Mock

Zweckverband A.R.T.

Hier der Link zum Offenen Brief von Frau Kolbe: https://www.eifelmoselzeitung.de/allgemein/tagesthemen/offener-brief-an-die-mitglieder-des-kreistags-vulkaneifel-259771/#more-259771

 

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